Donnerstag, 4. September 2008 / 18:37:42
Swissair-Gläubiger erhalten zusätzliche 23 Mio. Franken
Lausanne - Die Flughafenbetreiberin Unique muss der Swissair in Nachlassliquidation 18,5 Mio. Franken zurückzahlen. 4,6 Mio. Franken erhält sie zudem vom Kerosinlieferanten Air Total. Das Bundesgericht pocht auf die Gleichbehandlung der Gläubiger.
Die Swissair hatte zwei Tage nach dem Grounding vom 2. Oktober 2001 18,5 Mio Franken Flughafengebühren für Juni 2001 bezahlt. Vorangegangen war eine Drohung des Flughafens Zürich, ansonsten nur noch gegen Vorauskasse Leistungen zu erbringen. Einen Tag nach der Zahlung wurde die provisorische Nachlassstundung bewilligt.
Im Oktober 2001 hatte die Swissair zudem offene Rechnungen über 4,3 Mio. Dollar des Kerosinlieferanten Air Total beglichen. Swissair-Liquidator Karl Wüthrich forderte die geleisteten Zahlungen vom Flughafen und von Air Total später zurück.
Er stützte sich dabei auf die im Schuldbetreibungsrecht vorgesehene sogenannte «Paulianische Anfechtung». Nachdem die Zürcher und die Genfer Justiz die Klagen noch abgewiesen hatten, gab das Bundesgericht Wüthrich nun Recht.
Gleichbehandlung der Gläubiger
Eine Mehrheit der Richter der II. Zivilrechtlichen Abteilung vertrat die Ansicht, dass die Swissair durch die Zahlungen andere Gläubiger geschädigt und dies auch in Kauf genommen habe, was zudem für die Empfänger erkennbar gewesen sei.
Die Richter verwiesen auf ihr Urteil von diesem Frühjahr, als sie die Zürcher Kantonalbank verpflichtet hatten, der SairGroup in Nachlassliquidation 80 Millionen Franken zurückzuzahlen. Man habe damals den Grundsatz der Gleichbehandlung der Gläubiger streng gehandhabt, was auch nun zu beherzigen sei.
Einer der Richter hatte die Meinung vertreten, dass die Zahlung an den Flughafen Zürich notwendig gewesen sei, um den Flugbetrieb überhaupt wieder aufnehmen und einen weitaus höheren Schaden abwenden zu können.
Gemäss Karl Wüthrich sind noch ähnliche Klagen der Swissair über rund 40 Mio. hängig.
smw (Quelle: sda)
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