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Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien muss laut Gesetz um 5,4 Milliarden Kilowattstunden erhöht werden.

 
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Donnerstag, 28. August 2008 / 10:12:53

Grüner Strom für Schweizer Konsumenten teurer

Bern - Die Förderung des grünen Stroms kostet die Schweizer Stromkonsumenten und -konsumentinnen nächstes Jahr 0,45 Rappen pro Kilowattstunde. Diesen Zuschlag hat das Bundesamt für Energiefestgelegt.

Das revidierte Energiegesetz schreibt vor, dass die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 um mindestens 5,4 Milliarden Kilowattstunden erhöht werden muss. Das entspricht etwa 10 Prozent des heutigen Stromverbrauchs von gut 57 Milliarden Kilowattstunden.

Hauptpfeiler des Förderpakets ist die kostendeckende Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien. Zur Finanzierung dieser Vergütung wird auf dem Stromverbrauch ein Zuschlag erhoben, der jährlich vom BFE bedarfsgerecht fixiert wird und gemäss Energiegesetz höchstens 0,6 Rappen betragen darf.

90 Millionen für Mehrkostenfinanzierung

Für 2009 hat das BFE den Zuschlag auf 0,45 Rappen pro Kilowattstunde festgelegt, wie es am Donnerstag mitteilte. Damit stehen nächstes für alle Massnahmen des Energiegesetzes rund 258 Millionen Franken zur Verfügung. Davon beansprucht die Einspeisevergütung für Wasserkraft (bis 10 Megawatt), Photovoltaik, Windenergie, Geothermie und Biomasse etwa 80 Millionen.

90 Millionen entfallen auf die Mehrkostenfinanzierung («15-Räppler») für 2007 und 2008. Weil sie zur Übernahme des Stroms unabhängiger Produzenten verpflichtet sind, werden die Energieversorgungsunternehmen mit Mehrkosten belastet. Diese ergeben sich aus der Differenz zwischen dem garantierten Abnahmepreis von durchschnittlich 15 Rappen pro Kilowattstunde und dem marktorientierten Bezugspreis.

Die restlichen Erträge fliessen in Rückstellungen für die Risikoabsicherung von Geothermie-Projekten und in Reserven für die Rückerstattungen an Grossverbraucher.

tri (Quelle: sda)

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