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Dienstag, 15. Juli 2008 / 07:10:59

Ebay erringt «Sieg für die Verbraucher»

New York/San Francisco - Das Internet-Auktionshaus Ebay hat vor Gericht einen wichtigen Sieg im Streit über den Verkauf gefälschter Waren errungen: Ein US-Bundesrichter bestätigte dem Unternehmen nach vierjährigem Prozess, ausreichend gegen den Verkauf von Plagiaten vorzugehen.

Er wies damit eine Klage des Juweliers Tiffany zurück. Letztlich seien die Hersteller für den Schutz ihrer Marken selbst verantwortlich, urteilte der Richter in dem von Internet-Händlern mit Spannung verfolgten Prozess.

Nachdem Tiffany angebotene Schmuckstücke als gefälscht identifiziert hatte, habe eBay diese sofort von der Liste genommen. Das Internetauktionshaus müsse jedoch nicht präventiv verdächtigen Schmuck aussondern, bestimmte Richter Richard J. Sullivan in New York. Tiffany will gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung einlegen.

Ebay bezeichnete das Urteil als einen «Sieg für die Konsumenten» und betonte, gefälschte Produkte rasch aus der Versteigerung zu entfernen.

Nach eigenen Angaben gibt das Internetauktionshaus jährlich mehrere zehntausend Dollar aus, um den Handel mit gefälschten Markenartikeln zu unterbinden. Alleine im vergangenen Jahr, seien 50'000 Kunden aus diesem Grund gesperrt worden.

Grosse Auswirkungen auf den Internethandel

Das Urteil kann grosse Auswirkungen auf den Internethandel haben. Vor allem in Frankreich werden solche Prozesse aufmerksam verfolgt, da dort zahlreiche Luxusgüterhersteller angesiedelt sind.

Dort hatte ein Gericht Ebay Ende vergangenen Monats zu 38,6 Mio. Euro Schadensersatz wegen des Verkaufs gefälschter Waren des Luxusgüterkonzerns LVMH verurteilt, der unter anderem die Marken Dior und Louis Vuitton vertreibt.

dl (Quelle: sda)

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