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Gerichte könnten sich wegen völkerrechtlicher Bestimmungen nicht mit Klagen gegen die UNO befassen.

 
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Donnerstag, 10. Juli 2008 / 14:01:51

Srebrenica-Opfer können UNO nicht verklagen

Den Haag - Die UNO muss sich für den 1995 unter ihren Augen begangenen Völkermord von Srebrenica nicht vor Gericht verantworten. Das Landgericht Den Haag wies am Donnerstag eine dort erhobene Schadenersatzklage von Angehörigen der Genozid-Opfer ab.

Es verwies auf die UNO-Charta von 1945, die der Völkerorganisation weltweiten Schutz vor juristischer Verfolgung garantiert. Durch diese Immunität sei es dem Gericht verwehrt, sich mit den Forderungen der Kläger zu befassen, erklärten die Richter am Donnerstag.

Die Organisation «Mütter von Srebrenica» und einige Einzelpersonen wollten die Vereinten Nationen für deren Versagen angesichts des Massakers haftbar machen.

Im bosnischen Bürgerkrieg (1992-1995) war die Region um die Stadt Srebrenica von den UNO als Schutzzone deklariert worden, tausende bosnische Muslime flüchteten vor den bosnischen Serben dorthin. Doch im Sommer 1995 überliessen die niederländischen UNO- Soldaten Srebrenica kampflos den angreifenden Serben, die danach etwa 8000 muslimische Männer ermordeten.

Weil die Niederlande damals das verantwortliche UNO-Kontingent stellten, hatten sich die Kläger an das Landgericht in Den Haag gewandt. Ihre Anwälte machten geltend, dass die Immunität der UNO Grenzen habe. Sie gelte laut UNO-Charta nur, soweit es für die Verwirklichung der Ziele der UNO erforderlich sei. Davon könne im Zusammenhang mit Srebrenica keine Rede sein.

Umfassende Immunität

Das Gericht wies diese Auffassung aber zurück. Die Immunität der UNO sei umfassend, noch niemals sei eine Klage gegen sie zugelassen worden. Wenn nationale Gerichte entscheiden wollten, was für die UNO erforderlich sei, könnte das künftige Entscheidungen des UNO- Sicherheitsrates über Friedenseinsätze beeinflussen, warnten die Richter.

Der Anwalt der Kläger, Alix Hagedorn, kündigte Berufung an. Notfalls werde er bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen.

Völkermord

Eine gleichlautende Schadenersatzforderung der «Mütter von Srebrenica» gegen den niederländischen Staat hat das Gericht bereits zugelassen. Das Urteil hierüber soll im September gesprochen werden.

Das Massaker von Srebrenica gilt als das schwerste in Europa seit Ende des Zweiten Weltkriegs. Sowohl der Internationale Gerichtshof wie auch das UNO-Kriegsverbrechertribunal stuften es als Völkermord ein. Die UNO räumte ihr Versagen beim Schutz der Muslime ein, ohne allerdings personelle Konsequenzen zu ziehen.

fest (Quelle: sda)

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