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Es ist im eigenen Interesse, sich selbst etwa mit Pseudonymen zu schützen.

 
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Freitag, 4. Juli 2008 / 16:54:35

Rückschlag für den Datenschutz im Internet

Hamburg - Im Urheberechtsstreit um das Video-Portal YouTube muss Google Daten aller Nutzer seines Portals an den Medienkonzern Viacom weitergeben.

Ein US-Richter in New York bestimmte, dass Google den Mitgliedsnamen und die IP-Adressen jedes Nutzers mitteilen muss, der sich ein Video auf YouTube angesehen hat.

Google zeigte sich enttäuscht. Der Internetgigant will die Daten nun nur anonymisiert zur Verfügung stellen. Zugleich bezeichnete er es als Sieg, dass der Richter weitere Forderungen abgelehnt habe. So muss der Konzern weder Zugriff auf private Videos von YouTube-Nutzern, noch Einblick in seine Suchtechnologie gewähren.

Viacom betreibt mehrere Fernsehsender. Das Unternehmen betrachtet Google als Komplizen von Internetnutzern, die urheberrechtlich geschützte Musikvideos oder Fernsehshows auf YouTube stellen. Viacom versicherte, die Daten würden nur gegen Google verwendet und nicht gegen Personen, die Videos aufs Internet gestellt hätten.

Datenschützer reagierten entsetzt

Datenschützer in den USA reagierten entsetzt auf das Urteil. Damit würden die Internet-Nutzungs-Gewohnheiten von Millionen Menschen blossgelegt.

«Solche Sammlungen von Übermittlungsdaten sind wie Honigtöpfe für Strafverfolger und Prozessparteien», wurde in der «New York Times» Chris Hoofnagle vom Berkley Center for Law and Technology zitiert.

«Wer im Internet surft, hinterlässt Spuren.»

Für den Eidg. Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür ist das Urteil ein weiterer Beleg für die Binsenweisheit, dass vorhandene Daten auch genutzt werden, wie sein Sprecher Daniel Menna der Nachrichtenagentur SDA sagte.

«Wer im Internet surft, hinterlässt Spuren.» Deshalb sei es im eigenen Interesse, sich selbst etwa mit Pseudonymen zu schützen, sagte er. Allerdings seien Internet-Nutzer mit Hilfe einer IP-Adresse allein kaum zu finden.

«In der Schweiz sind diese persönlichen Daten nur im Rahmen eines Strafverfahrens und nur auf richterliche Anordnung erhältlich», sagte Menna. Für zivilrechtliche Verfahren sei dies untersagt.

smw (Quelle: sda)

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