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Barbara Keller soll die Wähler getäuscht haben.

 
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Freitag, 4. Juli 2008 / 09:52:01

Bundesgericht prüft Wahl der übergelaufenen Kantonsrätin

St. Gallen - Das Bundesgericht soll prüfen, ob die Wahl von Barbara Keller in den St. Galler Kantonsrat gültig ist: Vier CVP-Mitglieder haben gegen die Validierung durch das Parlament Beschwerde eingereicht. Keller lief von der CVP in die SVP über.

Das tat sie kurz nach ihrer Wiederwahl. Der Kantonsrat erklärte die Wahl der 40-Jährigen aus Rapperswil-Jona in der Junisession mit 58 zu 54 Stimmen bei wenigen Enthaltungen für gültig.

Die Rechtspflegekommission hatte beantragt, die Wahl Barbara Kellers für ungültig zu erklären. Grund: Sie habe die Wähler getäuscht.

CVP-Parteisekretär Iwan Köppel bestätigte einen Bericht in der «Linth-Zeitung», wonach vier CVP-Mitglieder nun ans Bundesgericht gelangen und gegen den Entscheid des Parlaments Beschwerde eingereicht haben.

Köppel sagt, die CVP-Spitze habe nach der Validierung einen Schlussstrich unter die Sache gezogen.

dl (Quelle: sda)

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