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Es ist das erste Mal, dass sich ein Schweizer Gericht mit einem Fall von Mädchenbeschneidung zu befassen hat, der sich in der Schweiz selbst zugetragen hat.

 
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Donnerstag, 26. Juni 2008 / 14:02:19

Gericht behandelt ersten Fall von Mädchenbeschneidung

Zürich - Wegen Anstiftung zu schwerer Körperverletzung ist ein somalisches Ehepaar vom Zürcher Obergericht zu je einer bedingten zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Eltern hatten 1996 ihre Tochter beschneiden lassen.

Den Angeklagten attestierte das Gericht, dass sie nicht gewusst hatten, dass Mädchenbeschneidung in der Schweiz verboten ist. Sie hätten zudem aus uneigennützigen Motiven gehandelt und seien tief überzeugt gewesen von der Richtigkeit ihres Tuns.

Andererseits hätten sie mehr unternehmen müssen, um sich über die Rechtslage in der Schweiz zu informieren. Der 46-jährige Vater des Mädchens räumte ein, dass er dies hätte tun müssen. Es sei bloss damals alles so schnell gegangen.

Flucht aus Somalia

Der Fall wurde mehr als zehn Jahre später bekannt. Im Rahmen ihres Einbürgerungsverfahrens erzählten die Eltern von dem Eingriff. Daraufhin wurde die Vormundschaft eingeschaltet. Es war nun das erste Mal, dass sich ein Schweizer Gericht mit einem Fall von Mädchenbeschneidung zu befassen hatte, der sich in der Schweiz selbst zugetragen hat.

Das Ehepaar war Anfang der 1990er Jahre vor den Kriegswirren in Somalia in die Schweiz geflüchtet. Damals - wie noch heute - lebte die Familie im Zürcher Oberland. 1996 beauftragten sie einen vorbei reisenden somalischen Arzt mit der Beschneidung des damals zweijährigen Töchterchens.

Auf Beschneidung verzichtet

Zu jener Zeit glaubte das Ehepaar fest daran, dass erst mit der Beschneidung ein Mädchen zu einer vollwertigen, ehrbaren und heiratsfähigen Frau werden könne.

In der Frauengruppe der Moschee in Zürich lernte die Frau ab etwa 1998, dass der Islam die weibliche Genitalverstümmelung keineswegs vorschreibt und diese ein völlig unnötiger Eingriff ist. Auf die Beschneidung einer jüngeren Tochter verzichtete das Ehepaar denn auch folgerichtig.

Diese tätige Reue rechnete das Gericht den Angeklagten strafmildernd an. Im übrigen können die beiden einen tadellosen Leumund vorweisen.

tri (Quelle: sda)

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