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Es waren durch Indiskretionen Informationen in die Presse gelangt.

 
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www.holenweger-dokumente.info, www.untersuchung.info, www.uebernimmt.info, www.gpdel.info

Dienstag, 24. Juni 2008 / 18:01:47

GPDel übernimmt Untersuchung der «Holenweger-Dokumente»

Bern - Die für die Geheimbereiche zuständige Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) übernimmt per sofort die laufende Untersuchung der «Holenweger-Dokumente», die im Fall Blocher-Roschacher eine Rolle spielen. Grund dafür sind Indiskretionen.

Wie die Parlamentsdienste mitteilten, hat die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrates diesen Entscheid getroffen, nachdem sie festgestellt hatte, dass zwei Dokumente aus ihrer Subkommission an die Sonntagspresse gelangt waren.

Die Subkommission EJPD untersucht die Dokumente, welche bei dem Bankier Oskar Holenweger sichergestellt worden waren. Die Bundesanwaltschaft (BA) hatte die GPK informiert, dass es sich bei den Flipcharts Holenwegers wahrscheinlich um einen Zeitplan zur Absetzung von Bundesanwalt Valentin Roschacher handle.

Mit der Übertragung der Untersuchungen an die mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattete sechsköpfige GPDel beider Räte will die GPK die Vertraulichkeit der Untersuchungen sicherstellen. Zwei vertrauliche Dokumente seien in der Sonntagspresse zitiert worden.

Indiskretionen gravierend

Die GPK erachtet diese Indiskretionen als gravierend, da sie das ordnungsgemässe Funktionieren der parlamentarischen Oberaufsicht in Frage stellten. Sie hat deshalb Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung und Veröffentlichung von geheimen Unterlagen eingereicht.

Zudem hat die GPK in einer oberaufsichtsrechtlichen Feststellung klar gemacht, dass ihre Informationsrechte auch bei strafrechtlichen Ermittlungen gelten. Sie hatte dazu zwei Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, nachdem das Bundesstrafgericht die Auffassung geäussert hatte, den GPK stehe kein Recht zu, Informationen aus einem hängigen Ermittlungsverfahren der BA zu erhalten.

Das Bundesstrafgericht teilte seinerseits am Abend mit, das Schreiben der GPK, die Medienmitteilung und die zwei Rechtsgutachten erhalten zu haben.

fest (Quelle: sda)

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