Donnerstag, 5. Juni 2008 / 20:50:25
Deutschland drohen Klagen ehemaliger italienischer Zwangsarbeiter
Rom - Auf Deutschland kommen möglicherweise zahlreiche Schadensersatzklagen von früheren italienischen Zwangsarbeitern aus der NS-Zeit zu. Das Kassationsgericht in Rom hat die Klagen von etwa 50 ehemaligen Zwangsarbeitern wegen ihrer Leiden als legitim erklärt.
Dies berichtete die Zeitung «La Repubblica». «Die Deportationen sind ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit», habe das Kassationsgericht in einem Dutzend abschliessender Urteile festgehalten und die deutschen Einwände dagegen zurückgewiesen. Damit drohe jetzt ein neuer Streit zwischen Berlin und Rom.
Die Bundesrepublik habe nicht das Recht, sich vor italienischer Zivilgerichtsbarkeit auf die Staatsimmunität zu berufen, entschied das oberste italienische Zivilgericht. Denn es bestehe kein Zweifel, «dass die internationale Gemeinschaft die Deportation und die Unterwerfung unter die Zwangsarbeit als ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit ansieht».
Nach italienischen Schätzungen könnte es zu Tausenden von Schadensersatzklagen kommen. Deutschland riskiere ausserdem, etwa 60 Millionen Euro an die Familien eines NS-Massakers vom Juni 1944 bezahlen zu müssen.
Zahlungen wegen Distomo-Massaker
Bei dem Massaker waren im mittelgriechischen Ort Distomo 218 Menschen ums Leben gekommen. Die Hinterbliebenen hoffen nach den Worten ihres deutschen Rechtsanwalts, Martin Klingner, nach dem Beschluss des Kassationsgerichts in Rom auf Entschädigungen aus Berlin in Höhe von 28 Millionen Euro.
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Sommer 2003 entschieden, dass Deutschland für Nazi-Kriegsverbrechen keinen Schadensersatz an Hinterbliebene zahlen muss. In dem Grundsatzurteil wies der BGH Forderungen vier griechischer Kläger wegen des Distomo-Massakers ab.
fest (Quelle: sda)
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