Mittwoch, 14. Mai 2008 / 17:32:47
Ringier hat Mitwirkungsrechte der Belegschaft verletzt
Zofingen - Ringier Print Zofingen hat bei der Auslagerung der Bereiche Logistik und der Gebäudereinigung gegen das Mitwirkungsgesetz verstossen. Das Arbeitsgericht Zofingen AG hiess eine Klage der Mediengewerkschaft Comedia gut.
Ringier Print habe laut Arbeitsgericht die Rechte der Personalkommission in Sachen Konsultationspflicht nicht eingehalten, teilte Comedia nach den Verhandlungen mit. Das Konsultationsrecht umfasse mehr als die blosse Information.
Ringier gab sich in einer Stellungnahme vom Entscheid des Arbeitsgerichtes «überrascht». Man warte die schriftliche Begründung ab und prüfe, ob das Urteil an die nächste Instanz weitergezogen werde, teilte die Medienstelle von Ringier Schweiz mit.
Die Mediengewerkschaft hatte nach eigenen Angaben die Verantwortlichen von Ringier Print Zofingen mehrmals auf diesen Missstand aufmerksam gemacht. Sie forderte Verhandlungen und Konsultationen.
Ringier Print Zofingen hatte im Januar 2007 angekündigt, die Logistik mit 46 Mitarbeitenden und die zehn Teilzeitangestellten der Gebäudereinigung an externe Firmen auszulagern.
Einen Monat später hatten sich 50 Personen an einer Kundgebung der Comedia gegen die Auslagerung der Jobs beteiligt. Sie warfen der Geschäftsleitung Dialogverweigerung vor.
smw (Quelle: sda)
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