Donnerstag, 17. April 2008 / 10:40:19
Kostendeckende Vergütung für Solarstrom
Bern - In der im März vom Bundesrat revidierten Stromversorgungs- und Energieverordnung enthalten ist auch die kostendeckende Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien KEV.
Diese tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Sie wird finanziert über einen Zuschlag auf jede verkaufte Kilowattstunde Strom von max. 0.6 Rappen, was jährlich 320 Mio. Franken entspricht, wie swisssolar.ch schreibt.
Bei der Photovoltaik hat der Gesetzgeber einen komplizierten Deckelmechanismus definiert, in dem anfänglich 5 Prozent der 320 Mio. Franken oder 16 Mio. Franken jährlich, bereitstellt werden.
Dies gilt so lange, wie die Photovoltaik-Gestehungskosten 50 Rappen oder mehr über dem mittleren Stromgestehungspreis von ca. 8 Rappen liegen. Diese 5 Prozent werden schrittweise bei sinkenden Photovoltaik-Gestehungspreisen auf 10 resp. 20 Prozent der Gesamtsumme von 320 Mio. Franken erhöht.
Neue Anlagen zugelassen
In der ersten Kategorie von 5 Prozent können beim heutigen Preisniveau in der Schweiz Solarstromanlagen im Umfang von ca. 25 Megawatt (MW) gebaut und Kosten deckend betrieben werden. Zum Vergleich: Die Inbetriebnahme neuer Anlagen 2006 betrug ca. 2.5 MW.
Zur neuen Regelung zugelassen sind alle Anlagen, die nach dem 1. Januar 2006 in Betrieb genommen wurden und die den Kriterien der Verordnung entsprechen, aber nur im Rahmen der verfügbaren Mittel (vgl. revidiertes Energiegesetz Art. 7a, Abs. 2, Abschn. d). Ab 1. Mai 2008 können Anlagen bei Swissgrid angemeldet werden.
ht (Quelle: pd)
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Zur Stromversorgungsverordnung
Bundesamt für Energie
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