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Alles aus Deutschland geklaut: Idee, Name, Profil, sogar Slogan. Bild: Schawinski mit dem Logo des neuen Senders.

 
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Donnerstag, 10. April 2008 / 16:35:27

Alles geklaut: Schawinskis «Radio 1» droht Klage

Zürich - Roger Schawinski muss seinen neuen Sender «Radio 1» umbenennen oder diesen vom Internet nehmen. Sonst droht dem Medienunternehmer eine Klage des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB), das einen Sender mit demselben Namen und Slogan betreibt.

Die zur ARD gehörenden Sendeanstalt hat dem Zürcher Sender eine Frist bis Ende nächster Woche gesetzt. Hat Schawinski bis dann nicht den Namen des Senders geändert oder den auch in Deutschland empfangbaren Live-Stream auf dem Internet ausgeschaltet, reicht RBB eine Klage bei einem deutschen Gericht ein.

RBB-Sprecher Ralph Kotsch bestätigte eine entsprechende Meldung von Schweizer Radio DRS. Eingeklagt würde die unrechtmässige Benutzung des Sendernamens, des Slogans «Nur für Erwachsene» sowie die Bezeichnung einzelner Sendungen. Der RBB hat diese in Deutschland schützen lassen.

Schawinski, der nie abgestritten hatte, dass er sich von der Berliner Radiolandschaft und von «Radioeins» hat inspirieren lassen, zeigte sich auf Anfrage überrascht über die Klageandrohung.

Schawinski: Forderung «grotesk»

Der Brief des RBB liegt inzwischen bei Schawinskis Anwalt, der Medienunternehmer selbst rechnet nicht damit, dass aufgrund der Drohung irgendwelche Schritte nötig würden. Er bezeichnete die Forderung des RBB als «grotesk». Eigentlich müssten die Deutschen stolz sein, wenn ihre gute Ideen aufgenommen würden.

Der Name «Radio 1» sowie den dazugehörenden Slogan hat Schawinski in der Schweiz schützen lassen. Sowohl sein «Radio 1» als auch Berlins «Radioeins» seien regionale Sender, es gebe daher keinerlei Überschneidungen bei Hörern oder bei Werbekunden.

fest (Quelle: sda)

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