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Man könne über die Webseite an urheberrechtlich geschütztes Material herankommen, aber das ginge auch über Google und andere Seiten.

 
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Dienstag, 5. Februar 2008 / 14:19:50

Dänisches Gericht lässt Download-Portal blockieren

Kopenhagen - Ein Gericht in Dänemark hat den dortigen Internetprovider Tele 2 dazu verurteilt, den Zugang zur BitTorrent-Plattform «The Pirate Bay» zu blockieren.

Mit dem Urteil kann der internationale Verband der Tonträgerhersteller (IFPI), auf dessen Initiative das Gerichtsverfahren eingeleitet wurde, einen Etappensieg gegen die Betreiber der Piratenbucht verbuchen.

Die Musikindustrie und ihre Vertreter hatten zuvor immer wieder versucht, das in Schweden ansässige Filesharing-Portal durch die Anregung von Gerichtsverfahren zur Abschaltung zu zwingen. Ein Ermittlungsverfahren gegen The Pirate Bay im Jahr 2006 konnte dies tatsächlich auch erreichen.

Doch schon kurz darauf war der Vorwurf, dass die Download-Seite gegen das Urheberrecht verstosse, wieder fallen gelassen worden und das Portal ging wieder online. Erst in der vergangenen Woche kam die Plattform aber durch eine Klage der schwedischen Staatsanwaltschaft wieder stärker in Bedrängnis.

Für Sebastian Gjerding, Sprecher der schwedischen Lobby-Organisation Piratengruppen, ist das aktuelle Urteil absurd. «Damit wird für die dänische Bevölkerung der Zugang zum grössten Distributor von Kultur und Wissen - urheberrechtlich geschützt oder nicht - blockiert», kritisiert Gjerding gegenüber Torrentfreak. Es sei zwar nicht abzustreiten, dass man über The Pirate Bay an urheberrechtlich geschütztes Material herankomme, dies sei aber auch über eine Vielzahl anderer Portale wie Google oder Rapidshare möglich.

Schlechtes Beispiel für die Europäische Union

«Sollen die alle ebenfalls geschlossen werden», meint Gjerding. Enttäuscht über den Ausgang des Prozesses zeigten sich in einer ersten Reaktion auch die Betreiber des Download-Portals. «Ich hoffe, die Torrent-Community versteht, was dieses Urteil für die dänische Bevölkerung bedeutet», erklärt der im Netz unter dem Pseudonym Brokep auftretende Pirate-Bay-Administrator. Das Gerichtsurteil gebe ein sehr schlechtes Beispiel für die Europäische Union ab.

«Ich hoffe, alle werden dagegen ankämpfen», gibt sich Brokep kämpferisch. Der Portalbetreiber hat auch schon eine Idee: In einem ersten Schritt könnten neue Domains registriert werden, um so die Blockade zu umgehen.

Umdenken erhofft

Die IFPI hingegen spricht von einem wichtigen Etappensieg im Kampf gegen die schwedischen Betreiber von The Pirate Bay. Als Reaktion auf das Gerichtsurteil erhofft sich der Verband auch ein Umdenken bei anderen dänischen Internetprovidern. Diese sollten die Konsequenzen aus dem Prozessergebnis ziehen und freiwillige Blockademassnahmen ergreifen. Man werde diesbezüglich alle Möglichkeiten prüfen, verkündete der schwedische IFPI-Vertreter Lars Gustafsson.

«Natürlich glauben wir, dass alle seriösen Provider Pirate Bay aussperren sollten», stellt Gustafsson klar. Auch der Bundesverband der Musikindustrie in Deutschland begrüsst generell das harte Vorgehen gegen The Pirate Bay, eine konkrete Stellungnahme zum Thema wolle man allerdings nicht abgeben.

Bereits im Mai vergangenen Jahres waren die Pirate-Bay-Server von der schwedischen Polizei beschlagnahmt und lahmgelegt worden. Kurze Zeit später konnte das Download-Portal seinen Betrieb allerdings wieder aufnehmen, da bei der Razzia rechtliche Bestimmungen verletzt worden waren.

Downloadliste

Erst vergangene Woche hatte sich die Lage für The Pirate Bay durch eine Klage des schwedischen Staatsanwalts Hakan Roswall allerdings wieder zugespitzt. Dieser führte in der Anklage eine lange Liste von Werken auf, deren Download über die Internetplattform zustande gekommen sei.

Zu den Klägern gehören auch viele grosse Unternehmen der Unterhaltungsindustrie wie Warner, MGM, Columbia Pictures, Sony BMG oder Universal. Diese haben nun bis zum 29. Februar Zeit, ihre Schadensersatzforderungen vorzulegen. Im Falle einer Verurteilung droht den Angeklagten eine hohe Geldstrafe, möglicherweise sogar eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr.

fest (Quelle: pte)

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