Montag, 17. Dezember 2007 / 13:42:26
Systematische Kontrollen gegen IV-Missbrauch
Bern - Die 5. IV-Revision tritt auf Anfang 2008 in Kraft. Neu sieht das Gesetz gezielte Abklärungen und Kontrollen vor. Dem Missbrauch des hochverschuldeten Sozialwerks soll auf diese Weise ein Riegel vorgeschoben werden.
Zwei Instrumente stünden dabei im Vordergrund, teilte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) mit. Die kantonalen IV-Stellen dürfen ab 1. Januar neu Spezialisten für gezielte Abklärungen und Observationen beiziehen. Die Rechtslage war diesbezüglich bisher unklar.
Die IV-Stellen haben bei der Zusammenarbeit mit Betrugsbekämpfungsspezialisten einen gewissen Spielraum. Sie können fallweise externe Experten beiziehen oder bei der Betrugsbekämpfung mit anderen IV-Stellen zusammenarbeiten.
Zudem werden die Ergebnisse von Kontrollen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit künftig systematisch der IV gemeldet. Diese Auskünfte sind für das Sozialwerk wichtig, um den Invaliditätsgrad einer Person zu berechnen.
Aktive Suche nach Verdachtsmomenten
Stösst eine IV-Stelle im Dossier eines Versicherten auf Unstimmigkeiten, kann sie künftig aktiv nach Verdachtsmomenten suchen. Gegebenenfalls kann sie danach bei den kantonalen Strafverfolgungsbehörden Anzeige erstatten.
Mit diesen Massnahmen ziele die 5. IV-Revision darauf ab, den Versicherungsbetrug noch gezielter zu bekämpfen, schreibt das BSV weiter. Die dadurch eingesparten Mittel sollten zugunsten der Versicherten eingesetzt werden.
Vermehrte Eingliederung
Darüber hinaus sollen die IV-Stellen die Versicherten intensiver betreuen. IV-Anwärter sollen vermehrt erwerbstätig bleiben können und Versicherte vermehrt wieder eingegliedert werden.
Bezögen Versicherte IV-Leistungen, auf die sie keinen Anspruch hätten, liege nicht unbedingt ein Betrug vor, schreibt das BSV. Es könne auch sein, dass ihnen system- oder prozessbedingt fälschlicherweise Leistungen zugesprochen worden seien.
ht (Quelle: sda)
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