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Dienstag, 27. November 2007 / 11:03:45

Uri erwägt Ausgangsverbot für Jugendliche

Altdorf - Der Urner Regierungsrat will den Jugendlichen nicht gesetzlich vorschreiben, wann sie am Abend zu Hause sein müssen. Eine solche Norm würde die Freiheit der Familien zu stark einschränken und in Problemfällen nur wenig Wirkung zeigen.

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, eine entsprechende Motion von Gusti Planzer (SVP) nicht erheblich zu erklären, wie er mitteilte. Der Vorstoss war von 27 der 64 Ratsmitglieder mitunterzeichnet worden.

Gemäss Regierung ist es an den Eltern, je nach Alter und Reife des Kindes Vorgaben darüber zu machen, wo es sich am Abend aufhalten solle und wann es zu Hause sein müsse. Diese Freiheit sei auch für die Jungen wichtig, um sich in Eigenverantwortung zu üben.

Ist das Kindswohl gefährdet, weil die Eltern die Erziehung vernachlässigen, muss die Vormundschaftsbehörde eingreifen. In diesen Problemfällen würde eine gesetzliche Ausgangsregelung kaum greifen, befürchtet der Regierungsrat.

Interlaken: Ab 22 Uhr zu Hause

Der Motionär verlangt, dass die Eltern in die Pflicht genommen werden, wenn ihre Kinder sich nicht an die Ausgangsvorschriften halten. Der Regierungsrat hält es aber für falsch, wenn Erziehungsdefizite kriminalisiert werden.

Verbindliche Ausgangsbestimmungen gibt es in der Schweiz nur vereinzelt. In Interlaken BE dürfen Schulpflichtige nach 22 Uhr sich nicht mehr an öffentlichen Orten aufhalten. Das Polizeireglement von Biel BE verbietet Kindern unter 16 Jahren das «Herumschwärmen» nach 21 Uhr im Winter und nach 22 Uhr im Sommer.

ht (Quelle: sda)

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