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Vodafone wirft Apple und T.Mobile vor, «den Markt für andere Anbieter dicht zu machen».

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Mittwoch, 21. November 2007 / 13:26:50

iPhone-Strategie droht in Europa zu scheitern

Washington/Duisburg/Essen - Der Rechtsstreit um die Exklusivvermarktung des iPhones in Deutschland durch T-Mobile könnte laut Branchenbeobachtern mittelfristig dazu führen, dass sich Apple bald mit einem gescheiterten Geschäftsmodell konfrontiert sieht.

Trotz der gestern, Dienstag, vom Konkurrenten Vodafone erwirkten einstweiligen Verfügung um eine entsperrte Version auf den Markt zu bringen, geht der Verkauf des iPhones weiter, teilte T-Mobile mit.

Laut eigenen Angaben behält sich das Unternehmen aber die Prüfung von Schadensersatzforderungen vor und will Widerspruch einlegen. Vodafone erwartet sich von dem Hauptverfahren in zwei Wochen, dass T-Mobile sowohl SIM-Lock als auch Tarifbindung aufgibt.

Offener Markt verlangt

«Wir sind generell der Meinung, dass der Wettbewerb allen Marktteilnehmern offen stehen sollte. Apples Exklusivkooperation mit T-Mobile bedeutet ein Monopol, was es in dieser Form bislang noch nicht gegeben hat. Insofern sind wir dagegen, dass an irgendeiner Stelle der Markt für andere Anbieter dicht gemacht wird», sagt Vodafone-Deutschland-Sprecherin Marion Stolzenwald.

Obwohl Vodafone laut eigenen Angaben keinen Verkaufsstopp für das Lifestyle-Handy anstrebt, nimmt auch Mobilfunkanbieter Debitel das aktuelle Verfahren zum Anlass, tätig zu werden. So reichte auch Debitel vor kurzem Beschwerde bei der Bundesnetzagentur wegen einer Verletzung der Mobilfunklizenzvereinbarung ein.

Anfang vom Ende?

Analysten des Marktforschers Gartner zufolge könnte die aktuelle Klagewelle im Erfolgsfall für Apple möglicherweise den Anfang vom generellen Ende für die lukrativen Exklusivverträge mit ausgewählten Mobilfunkprovidern bedeuten. «Apple muss seine Geschäftsstrategie möglicherweise früher überdenken als erwartet», sagt Gartner-Analystin Carolina Milanesi.

Der an der Mercator School of Management lehrende deutsche Telekommunikationsexperte Torsten J. Gerpott hebt hingegen hervor, dass «es kein im Grundgesetz verankertes Recht auf das iPhone gibt» und «in einer freien Marktwirtschaft immer noch die Unternehmen entscheiden, wie und mit wem sie ihre Produkte verkaufen wollen», meint der Fachmann heute, Mittwoch, in der Rheinische Post.

Ausbleibende Beteiligungen

Für Apple stellt sich die Entsperrung des iPhones in Deutschland als eine Bedrohung dar, die vor allem das Betriebsergebnis belasten könnte. Eine Aufhebelung der Lizenzvereinbarungen hätte ausbleibende Beteiligungen am Umsatz von T-Mobile zur Folge.

Analysten stimmen darin überein, dass eine Entsperrung des Mobiltelefons für den europäischen Markt weit grössere Bedeutung als für den US-Markt haben könnte. Schliesslich erlauben die einheitlichen europäischen Standards, dass sich ein Mobiltelefon in fast jedem Netzwerk betreiben lässt.

Unterdessen kursieren Gerüchte um die Einführung eines UMTS-fähigen iPhones, das in Spanien (Mai 2008) und Österreich (2008) eingeführt werden soll, berichtet das Branchenportal macnews.de unter Berufung auf den Technik-Blog SevenClick .

bert (Quelle: pte)

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