Donnerstag, 8. November 2007 / 15:14:38
Wahlbeschwerden im Wallis abgelehnt
Sitten - Parlament und Regierung des Kantons Wallis haben diverse Beschwerden im Zusammenhang mit den Eidg. Wahlen vom 21. Oktober zurückgewiesen. Abgelehnt wurde insbesondere eine Beschwerde der SVP wegen Wahlbetrugs in der Gemeinde Leuk.
Dem Antrag auf Nachzählung der Leuker Stimmen für die Nationalratswahlen sei nicht stattgegeben worden, teilte die Walliser Regierung mit.
Zwar seien gewisse Verstösse gegen die Wahlgesetze festgestellt worden. Diese hätten den Wahlausgang jedoch nicht entscheidend beeinflusst.
Die Regierung begründete weiter, dass im Zusammenhang mit der Auszählung und der elektronischen Resultateerfassung keine Unregelmässigkeiten gerügt worden seien. Angesichts dieser Ausgangslage bestehe kein Anlass für die Aufhebung der Wahl.
Gebühr nicht bezahlt
Die SVP-Beschwerde war auch Thema im Kantonsparlament, das für die Aspekte rund um die Ständeratswahlen als Beschwerdeinstanz fungiert. Mit 97 zu 5 Stimmen bei 13 Enthaltungen beschlossen die Grossräte Nichteintreten.
Sie begründeten den ablehnenden Entscheid mit einer Formalie: Die Beschwerdeführer hätten die Gebühr von 500 Franken nicht hinterlegt, weshalb man auf die Beschwerde nicht eintreten könne.
Strafanzeige hängig
Nicht vom Tisch ist damit jedoch die Strafanzeige im gleichen Zusammenhang. Zwei Personen hatten diverse Vorkommnisse rund um die Wahlen in Leuk zur Anzeige gebracht.
Sie vermuten, dass «eine unbekannte Anzahl Wahlkuverts geöffnet, geändert und umgeschichtet» worden waren. Die Kantonspolizei hat deshalb letzte Woche in Leuk die Unterlagen zu den Wahlen beschlagnahmt.
Zurzeit läuft dazu ein polizeiliches Vorermittlungsverfahren. Brisant ist der Fall, weil Roberto Schmidt, der für die CSP Oberwallis in den Nationalrat gewählt worden war, als Gemeindepräsident von Leuk auch der dortigen Wahlkommission vorstand.
bert (Quelle: sda)
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