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Andreas Glarner sei gemäss Anwalt froh, dass die Vorwürfe nun amtlich abgeklärt seien.

 
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Donnerstag, 8. November 2007 / 14:37:02

Verfahren gegen Aargauer SVP-Grossrat eingestellt

Aarau - Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen SVP-Grossrat Andreas Glarner wegen Rassendiskriminierung eingestellt. Als Nationalratskandidat hatte Glarner Ende August Plakate zum Thema Islam aufhängen lassen.

Glarner sei froh, dass die Vorwürfe nun amtlich abgeklärt seien, teilte dessen Anwalt mit.

Gegen die Plakataktion des SVP-Grossrates hatten drei Privatpersonen aus Baden, Burg und Wädenswil ZH beim Bezirksamt Baden Strafanzeige eingereicht. Sie machten geltend, sein Plakat sei rassistisch.

Auf dem einen Plakat war eine verschleierte Muslimin zu sehen. Daneben stand «Aarau oder Ankara? Damit wir uns auch in Zukunft wohlfühlen - Andreas Glarner in den Nationalrat.»

Auf einem zweiten Plakat war die Wortkombination «Baden oder Bagdad?» zu lesen.

Recht zur politischen Haltung

Gemäss der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft kann dieser Wortlaut nicht beanstandet werden. Dass sich Glarner dafür einsetze, dass weniger fundamentalistisch orientierte Muslime in die Schweiz einwandern könnten, verstosse nicht gegen die Antirassismus-Strafnorm.

Der Beschuldigte habe mit seiner politischen Haltung die muslimische Religion weder herabgesetzt noch diskriminiert. Er habe auch nicht zu Hass oder zu Diskriminierung aufgerufen. Er habe lediglich eine politische Haltung nach aussen kund getan, was sein demokratisches Recht sei.

Noch ist offen, ob unter die umstrittene Plakataktion endgültig ein Schlussstrich gezogen ist. Die Anzeiger können innert 20 Tagen beim Obergericht Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft einreichen.

bert (Quelle: sda)

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