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Paul Rechsteiner fordert einen Landesmantelvertrag für das Baugewerbe.

 
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Dienstag, 16. Oktober 2007 / 18:23:53

SGB erwägt Nein zu Bilateralen

Bern - Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) geht im Hinblick auf die dritte Runde der Bilateralen in die Offensive. Er will sich für die Fortführung der Personenfreizügigkeit nur dann engagieren, wenn im Baugewerbe wieder ein Landesmantelvertrag in Kraft tritt.

Die Baumeister spielten mit dem Feuer, sagte SGB-Präsident Paul Rechsteiner vor den Medien in Bern. Komme es auf dem Bau nicht bald zu einem neuen Gesamtarbeitsvertrag, dann drohe jene fatale Entwicklung, die mit den flankierenden Massnahmen verhindert hätte werden sollen, nämlich eine Abwärtsentwicklung der Löhne.

Entscheidend für das künftige Engagement des SGB im Hinblick auf die dritte Runde der Bilateralen ist laut Rechsteiner auch, ob die vom SGB festgestellten Probleme bei der Umsetzung der flankierenden Massnahmen von Seiten der Behörden ernsthaft angegangen würden.

«Dank Gewerkschaften über die Bühne»

Der SGB-Präsident rief in Erinnerung, dass die bisherigen Abstimmungen über die Bilateralen nur dank der Unterstützung der Gewerkschaften derart glatt über die Bühne gegangen seien.

Auch Renzo Ambrosetti, Co-Präsident der Gewerkschaft Unia, sieht die Fortsetzung der Personenfreizügigkeit durch die jüngsten Vorkomnisse gefährdet. Hier spielten ein paar Zauberlehrlinge mit einem hoch explosiven Gemisch, das spätestens bei der nächsten Abstimmung über die Personenfreizügigkeit zur Katastrophe führen könnte.

Ob der SGB tatsächlich gegen die Erneuerung der Bilateralen sieben Jahre nach Inkrafttreten und die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die beiden neuen EU-Länder Rumänien und Bulgarien antritt, würden die SGB-Verantwortlichen nächsten Frühling analysieren und bewerten, sagte Rechsteiner.

Kritik der Arbeitgeber

Der Arbeitgeberverband kritisiert in einem Communiqué den Versuch des SGB, mit dem Hebel der Personenfreizügigkeit den Konflikt im Baugewerbe zu beeinflussen.

Die Diskussion über die Personenfreizügigkeit und die flankierenden Massnahmen dürfe nicht als Druckmittel für die Vertretung von Partikularinteressen missbraucht werden.

ht (Quelle: sda)

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