Dienstag, 11. September 2007 / 12:41:59
Websites der Behörden: Nicht behindertengerecht
Bern - Das E-Government mit dem «Guichet Virtuel» funktioniert nur, wenn das Internet auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich ist. So weit ist es noch lange nicht, wie eine in Bern publizierte Studie zeigt.
Das seit 2004 geltende Behindertengleichstellungsgesetz verlangt einen barrierefreien Zugang zu den Websites der Behörden.
Die Stiftung «Zugang für alle» hat 50 Internetangebote von Bund, Kantonen und Gemeinden darauf hin überprüft.
Das Prädikat «barrierefrei» konnte sie in keinem Fall vergeben.
Für alle zugänglich
Barrierefrei ist ein Internetangebot dann, wenn es die Standards für zugängliche Websites erfüllt, das heisst auch von blinden, sehbehinderten, gehörlosen oder motorisch sowie kognitiv behinderten Menschen genutzt werden kann.
Für blinde Menschen beispielsweise gibt es Bildschirmleseprogramme.
Departements-Websites müssten barrierefrei sein
Am besten zugänglich sind die Websites der zentralen Bundesverwaltung, wo seit 2004 grosse Fortschritte erzielt wurden.
Für Behinderte gut geeignet ist auch der Internetauftritt des Schweizer Portals ch.ch.
Nach den Vorgaben des Bundes müssen die Websites aller Departemente seit Anfang 2007 barrierefrei sein.
Schlechte Noten fürs Bundesgericht
Deutlich schlechter zugänglich sind laut der Studie die Internetangebote der bundesnahen Betriebe und der beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen.
Auf besonders hohe Hürden stossen Menschen mit Behinderten auf der Website des Bundesgerichts.
Kantonsseiten ungeeignet
Die Kantone schneiden im Vergleich zu den Departementen des Bundes in der Regel deutlich schlechter ab.
Abgesehen von positiven Beispielen wie Bern, Genf, Glarus, Uri und Waadt sind ihre Websites für Menschen mit Behinderungen nach wie vor ungeeignet.
Bei keiner der fünf grössten Städte ist das Internetangebot ausreichend barrierefrei.
Wichtige Erleichterung für Menschen mit Behinderungen
Mehrere bundesnahe Betriebe, Kantone und Gemeinden arbeiten zurzeit an einem Re-Design ihrer Websites.
Wichtig sei dies vor allem für E-Government, hiess es an der Medienkonferenz: Der «Guichet virtuel» erleichtere gerade Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Amtsstellen und Dienstleistungen, die sie heute oft nur mit fremder Hilfe aufsuchen und in Anspruch nehmen könnten.
rr (Quelle: sda)
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