Donnerstag, 30. August 2007 / 16:17:51
Deutschland lässt doppelte Staatsbürgerschaft zu
Berlin - Deutschland lässt mehr doppelte Staatsbürgerschaften zu. Eine Sprecherin des Innenministeriums in Berlin sagte, die Neuregelung sei im Zusammenhang mit dem geänderten Zuwanderungsrecht in Kraft getreten.
Bewerber um die deutsche Staatsbürgerschaft müssen ihre bisherige Staatsbürgerschaft ab sofort nicht mehr aufgeben, wenn sie aus einem anderen Mitgliedsland der Europäischen Union oder der Schweiz kommen.
Umgekehrt verlieren auch Deutsche nicht mehr ihre Staatsbürgerschaft, wenn sie die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates oder der Schweiz erwerben.
In der Vergangenheit war es so, dass Deutsche, die in einem EU-Land oder der Schweiz die Einbürgerung beantragten und erhielten, ihren deutschen Pass abgeben mussten. Sie konnten allerdings gebührenpflichtig vorher beantragen, dass die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft geduldet wird.
Dafür mussten sie andauernde Bindungen an Deutschland geltend machen. Eine solche schriftliche Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit ist künftig nicht mehr nötig.
ht (Quelle: sda)
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