Samstag, 25. August 2007 / 11:42:37
Privilegierte Forderungen der Swissair-Gläubiger gedeckt
Küsnacht - In der Nachlassliquidation der untergegangenen Swissair steht nun fest, dass die privilegierten Forderungen vollständig gedeckt sind. Der Swissair-Liquidator prüft zudem, ob auch die Drittklass-Gläubiger eine erste Abschlagszahlung erhalten werden.
In seinem Zirkular an die Gläubiger der Swissair hält Liquidator Karl Wüthrich fest, dass die privilegierten Forderungen vollständig gedeckt sind. Die Gläubiger der ersten und zweiten Klasse - das sind vor allem die ehemaligen Angestellten und die Sozialversicherungen - erhalten damit eine 100-prozentige Nachlassdividende.
Noch sind 177 Klagen von Gläubigern erster Klasse über insgesamt 30,6 Mio. Fr. hängig. Eine Klage wurde anerkannt, drei erledigten sich durch Rückzug.
Darunter befindet sich auch jene der Allgemeinen Pensionskasse (APK) der SAirGroup über 676,4 Mio. Franken. Die APK zog aufgrund eines Bundesgerichtsurteils die Klage zurück.
10,4 Prozent für Drittklassgläubiger
Von den Ansprüchen der Gläubiger der dritten Klasse sind bislang Forderungen in der Höhe von rund 3 Mrd. Fr. zugelassen. Laut Liquidator ergibt sich daraus eine Nachlassdividende von maximal 10,4 Prozent, sofern alle eingereichten Kollokationsklagen abgewehrt werden können und nur 60 Prozent der ausgesetzten Forderungen anerkannt werden müssen.
Im schlechtesten Fall beläuft sich die Nachlassdividende für Drittklass-Gläubiger auf 2,9 Prozent. Voraussetzung dafür wären die Gutheissung aller Klagen und die Anerkennung aller ausgesetzten Forderungen. Noch sind 44 Klagen über 8,3 Mrd. Fr. beim Bezirksgericht Bülach hängig. Ursprünglich angemeldet wurden Forderungen über 27,3 Mrd. Franken.
ht (Quelle: sda)
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