Freitag, 24. August 2007 / 17:01:42
Blockierte Gelder in Yukos-Affäre freigegeben
Genf - Die Bundesanwaltschaft zieht die Konsequenzen aus dem Bundesgerichtsurteil zur Yukos-Affäre vom Donnerstag. Sie gab die letzten auf Schweizer Konten blockierten Gelder frei. Insgesamt handelt es sich um 200 Millionen Franken.
Die Gelder seien freigegeben worden, bestätigte die Bundesanwaltschaft (BA) auf Anfrage. Die Schweizer Untersuchungsbehörden schliessen damit ein seit 2003 andauerndes Verfahren ab.
Damals hatte Russland die Schweiz um Rechtshilfe gebeten. Der russische Staat warf den Ex-Oligarchen Michail Chodorkowski, Platon Lebedew und Leonid Nevzlin vor, Gewinne aus dem Handel mit dem Düngemittel Apatit zu Unrecht eingesteckt zu haben.
Die BA hiess das russische Begehren gut und liess deshalb 6 Milliarden Franken auf Schweizer Konten einfrieren. Bereits im Jahr 2004 musste die BA zurückkrebsen. Auf Geheiss des Bundesgerichts musste sie den grössten Teil dieser Mittel wieder freigeben.
Letzten Donnerstag entschieden die Lausanner Richter nun, dass die Schweiz Russland in dieser Affäre definitiv keine Rechtshilfe gewähren darf. Der Kreml gehe aus politischen Gründen gegen die Angeschuldigten vor. Bei einem solchen Hintergrund müsse die Rechtshilfe verweigert werden.
Russland bedauert das Schweizer Urteil
«Dieser Entscheid des höchsten Schweizer Gerichts wird zum neuen Richtwert für Länder, die mit Russland zu tun haben», erklärte Chodorkowski-Anwalt Robert Amsterdam vor den Medien in Genf. Das Image von Russland beginne sich zu wandeln. Aus Sicht Amsterdams und seines Genfer Kollegen Philippe Neyroud hat das Urteil deshalb ausserordentliche Bedeutung.
Während sich die Yukos-Anwälte freuten, bedauert Russland das Urteil der Schweizer Richter und dessen Konsequenzen. «Wir bedauern den Entscheid des Bundesgerichts», erklärte ein Vertreter der russischen Botschaft auf Anfrage der SDA.
smw (Quelle: sda)
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