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Der zehnjährige Junge kann für seine Neugier nicht haftbar gemacht werden.

 
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Freitag, 17. August 2007 / 13:12:50

Bundesgericht hebt Urteil gegen Zehnjährigen auf

Lausanne - Ein zehnjähriger Knabe ist für «Dökterli-Spiele» mit einer Sechsjährigen zu Unrecht wegen sexuellen Handlungen mit einem Kind verurteilt worden. Das Bundesgericht hat ein Urteil des Schaffhauser Obergerichts aufgehoben.

Der Junge hatte die Sechsjährige 2001 beim «Dökterli-Spielen» dazu gebracht, sein Glied zu lecken. Nachdem ihn das Schaffhauser Jugendgericht vom Vorwurf der sexuellen Handlungen mit einem Kind freigesprochen hatte, sprach ihn das Obergericht im vergangenen November schuldig.

Die Schaffhauser Richter waren bei ihrem Entscheid davon ausgegangen, dass der damals Zehnjährige sich der sexuellen Bedeutung seiner Handlungen durchaus bewusst gewesen sei.

Zudem habe er bereits vor der Tat unter dem Einfluss älterer Jugendlicher einen Ladendiebstahl begangen und geraucht. Damit stehe fest, dass er sich mit nicht altersgerechten «Interessen und Sachen» beschäftigt habe. Das Bundesgericht hat diesen Entscheid nun aufgehoben und die Beschwerde des Knaben gutgeheissen.

Keine Einsichtsfähigkeit

Laut den Lausanner Richtern ist nicht nachvollziehbar, wie aus den fraglichen Umständen auf ein Wissen um die sexuelle Bedeutung geschlossen werden kann. Überzeugend sei vielmehr die Ansicht des Jugendgerichts, dass es dem Knaben darum gegangen sei, seine Neugier zu stillen, gesellschaftliche Regeln zu verletzen und Macht auszuüben.

Gegen seine Einsichtsfähigkeit spreche auch, dass er in einem Gutachten noch zweieinhalb Jahre nach dem Vorfall als sehr kindlich und in der sexuellen Entwicklung unauffällig beurteilt worden sei. Deshalb sei auch entschieden von der Teilnahme an einem Programm zur Behandlung jugendlicher Sexualdelinquenten abgeraten worden.

tri (Quelle: sda)

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