Sonntag, 12. August 2007 / 08:06:53
«Harry Potter»-Übersetzer wird nicht verklagt
Paris - Ein französischer Schüler, der einfach so das neue Abenteuer von «Harry Potter» übersetzt und ins Internet gestellt hat, muss keinen Ärger von J.K Rowling befürchten: Die Autorin und der französische Verlag Gallimard werden den 16-Jährigen nicht verklagen.
Auch werden sie keine Schadensersatzansprüche stellen, wie der Verlag am Samstag in Paris mitteilte. Schliesslich handele es sich nicht um organisierte Kriminalität und auch nicht um den Versuch, Profit aus der Übersetzung zu schlagen.
Der Gymnasiast aus dem südfranzösischen Aix-en-Provence hatte einfach aus Spass «Harry Potter and the Deathly Hallows» in Windeseile übersetzt und seine Version ins Internet gestellt.
Der Verlag Gallimard, der in Frankreich die Rechte an den «Harry Potter»-Büchern hat, hatte daraufhin die Polizei eingeschaltet.
Nur ein Fan
Sie nahm den Schüler fest, er musste eine Nacht auf dem Revier verbringen.
Nachdem sich aber herausstellte, dass der 16-Jährige sich nicht bereichern wollte, sondern nur ein Fan des Zauberlehrlings ist, wurden die Ermittlungen eingestellt.
Die illegale französische Version des siebten und letzten «Harry Potter»-Bandes war wenige Tage nach dem Erscheinen des englischen Originals im Internet aufgetaucht.
«Harry Potter and the Deathly Hallows» war am 21. Juli erschienen. Auf Französisch kommt der letzte Potter-Band wie die deutsche Fassung Ende Oktober in den Buchhandel.
rr (Quelle: sda)
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