Montag, 30. Juli 2007 / 19:42:40
Bei Einbürgerungen Zugriff auf Strafregisterdaten
Bern - Um ungerechtfertigte Einbürgerungen zu verhindern, möchte die Mehrheit der Kantone einfacher auf Strafregisterdaten zugreifen können. Das zeigt eine Anhörung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements.
Heute kann nur das Bundesamt für Migration sämtliche Daten von Einbürgerungskandidaten im automatisierten Strafregister abfragen. Die Kantonsbehörden müssen bei der kantonalen Koordinationsstelle schriftlich einen Auszug über Verurteilungen einholen. Auf Daten zu hängigen Strafverfahren haben sie keinen Zugriff.
Die kantonalen Behörden erhalten so teilweise erst in einem weit fortgeschrittenen Stadium Bescheid, ob ein Strafverfahren hängig ist. Deshalb will Justizminister Christoph Blocher den Kantonen mit einer Verordnungsänderung ermöglichen, online auf Daten über hängige Strafuntersuchungen zuzugreifen.
Die meisten Kantone begrüssen das Vorhaben in der Ende Monat ablaufenden Anhörung, wie eine Umfrage der Nachrichtenagentur SDA zeigt. Zürich und Bern etwa stellen sich ebenso hinter den Bundesrat wie die Waadt und der Jura.
Skeptisch steht dem Zugriff auf laufende Verfahren der Kanton Basel-Stadt gegenüber. Zerzaust wird die Verordnungsänderung vom Kanton Luzern. Allerdings nicht, weil er gegen die Akteneinsicht wäre: Vielmehr findet die Kantonsregierung, Einbürgerungen seien eher Sache der Gemeinden - diese müssten deshalb Zugang zu den Daten erhalten.
smw (Quelle: sda)
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