Montag, 23. Juli 2007 / 18:48:19
Keine Anklage gegen Arzt in Welby-Sterbehilfefall
Rom - In Italiens bekanntestem Sterbehilfefall ist die Mordanklage gegen einen Arzt fallen gelassen worden. Der Vorwurf gegen den Anästhesisten Mario Riccio sei nicht haltbar, entschied ein Gericht in Rom.
Er hatte im vergangenen Dezember das Lebens erhaltende Beatmungsgerät des an Muskelschwund leidenden Piergiorgio Welby abgeschaltet. Der damals 60-jährige Welby habe das Recht gehabt, die künstliche Beatmung abzulehnen, erklärte das Gericht.
«Heute ist bestätigt worden, was ich schon immer gewusst habe: Ein Patient kann sich seiner Behandlung widersetzen, auch wenn sie ihn am Leben hält», sagte Riccio nach dem Urteil.
Der Welby-Sterbehilfefall hatte in Italien bereits vor dem Tod des fast vollständig gelähmten Mannes eine heftige Debatte ausgelöst, als er im Fernsehen öffentlich darum bat, sterben zu dürfen.
Die katholische Kirche verweigerte ihm nach seinem Tod ein christliches Begräbnis. Er wurde mit einer weltlichen Feier beigesetzt, an der mehrere tausend Menschen teilnahmen. Sterbehilfe ist in Italien verboten.
smw (Quelle: sda)
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