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Geheime Online-Angriffe auf den Privatbereich seien rechtstaatliche bedenklich, so Experten.

 
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www.online-durchsuchung.info, www.schleust.info, www.trojaner.info, www.fbi.info

Samstag, 21. Juli 2007 / 08:24:33

FBI schleust Trojaner zur Online-Durchsuchung ein

Washington - Hierzulande noch umstritten, steht die heimliche Online-Durchsuchung in den USA schon auf der Tagesordnung. Wie jetzt in einem konkreten Fall bekannt wurde, schleust das FBI eigens entwickelte Trojaner auf Computer strafverdächtiger Personen ein.

Ein richterlicher Durchsuchungsbefehl, der den Eingriff auf dem Computer eines US-Schülers genehmigte, ist nun über das Newsportal Cnet an die Öffentlichkeit gelangt. Das FBI schleuste die Spyware auf dem Computer des jungen Mannes ein, nachdem dieser mehrere Bombendrohungen über die Kommunikationsplattform MySpace verschickt hatte.

Die Diskussion über ein derartiges Vorgehen ist auch hierzulande bereits voll im Gange. «Dabei wird man das Gefühl nicht los, dass so mancher Politiker zu viele CSI-Filme gesehen hat», kritisiert Datenschützer Hans Zeger von Arge Daten im pressetext-Gespräch. Das geheime Einschleusen von Spyware sei rechtsstaatlich unzulässig und eindeutig abzulehnen, so Zeger weiter. «Wenn Verdachtsmomente gegen eine Person vorliegen, hindert die Behörden niemand daran eine Hausdurchsuchung zu beantragen und den Computer zu beschlagnahmen. Beschuldigte haben dann aber die Möglichkeit selbst Rechtsmittel zu ihrer Verteidigung einzusetzen», argumentiert der Datenschützer. Geheime Online-Angriffe auf den Privatbereich seien jedenfalls völlig entbehrlich.

Firewall durchbrochen

Die vom FBI eingesetzte Spyware namens CIPAV (Computer and Internet Protocol Address Verifier) durfte dem richterlichen Beschluss nur die IP-Adresse des Anwenders sowie eine Liste über die laufenden Programme, Benutzerinfos aus Registry-Einträgen und aufgespürte Seriennummern von installierter Hard- und Software übermitteln. Da zu diesem Zweck aber die gesamte Festplatte durchsucht werden muss, gilt als wahrscheinlich, dass die Spyware technisch auch in der Lage ist, Informationen über Dokumenteninhalte und Online-Kommunikationsvorgänge an die Ermittler weiterzuleiten.

Ebenfalls unklar ist zudem die Frage, wie die FBI-Spyware es schaffte, sich an installierter Firewall und Anti-Virenprogrammen vorbeizuschleusen. In diesem Zusammenhang kommen zunehmend auch etablierte Antiviren-Hersteller unter Verdacht, mit den Behörden für derartige Geheimmissionen zusammenzuarbeiten. Werden die Signatur-Datenbanken auf das Auftauchen eines derartigen Spyware-Programmes «vorbereitet», würde die Spyware auf dem Computer unentdeckt bleiben. Bisher haben aber alle etablierten Security-Anbieter offiziell stets versichert, dass auch für Behörden keine Ausnahmen gemacht werden.

ht (Quelle: pte)

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