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Blocher will so in Zukunft verhindern, dass auch mutmassliche Kriminelle wider besseres Wissen eingebürgert werden.

 
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Montag, 30. April 2007 / 13:11:12

Blocher und Einbürgerung: Nächstes Kapitel

Bern - Um ungerechtfertigte Einbürgerungen zu verhindern, sollen künftig auch die Kantone online auf Daten über hängige Strafuntersuchungen zugreifen können. Justizminister Christoph Blocher hat eine Verordnungsänderung in die Anhörung geschickt.

Heute kann nur das Bundesamt für Migration (BFM) sämtliche Daten von Einbürgerungskandidaten im automatisierten Strafregister (VOSTRA) abfragen.

Die Kantonsbehörden dürfen lediglich bei der kantonalen Koordinationsstelle schriftlich einen Auszug über Verurteilungen einholen. Auf Daten zu hängigen Strafverfahren haben sie keinen Zugriff.

Die kantonalen Behörden erhalten so teilweise erst in einem weit fortgeschrittenen Stadium Bescheid aus Bern, ob ein hängiges Strafverfahren einer Einbürgerung entgegenstehen könnte.

Es kann auch vorkommen, dass zwischen der Einbürgerungsbewilligung des Bundes und dem Abschluss des kantonalen Einbürgerungsprozederes ein Strafverfahren eröffnet wird.

Für das Einbürgerungsverfahren

Der frühzeitige online-Zugriff auf sämtliche Strafregisterdaten wird es den Kantonsbehörden ermöglichen, ein Einbürgerungsverfahren allenfalls zu sistieren und unnötige weitere Abklärungen zu vermeiden.

Im zweiten Fall ist zudem die Gefahr gebannt, dass eine Person ungeachtet des Ausgangs eines Strafverfahrens eingebürgert wird.

Den Anstoss zur nun eingeleiteten Änderung der Strafregister-Verordnung gab eine Motion, die der Walliser SVP-Nationalrat Oskar Freysinger 2004 einreichte und nach ungenutzter Behandlungsfrist im Oktober 2006 neu auflegte. Der Bundesrat erklärte sich bereit, den noch hängigen Vorstoss entgegenzunehmen.

Aufsehen 2004

Für Aufsehen hatte im Sommer 2004 im Kanton Zürich der Fall eines Teenagers gesorgt, der bei einer Familieneinbürgerung trotz mehrfachen Straftaten den Schweizer Pass erhalten hatte. Möglich war dies, weil nur am Anfang geprüft wurde, ob Strafverfahren laufen.

Die kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren können bis Ende Juli zur Verordnungsänderung Stellung nehmen.

dl (Quelle: sda)

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