Mittwoch, 18. April 2007 / 22:24:14
Bundesrat ist weiter gegen Parallelimporte
Bern - Der Bundesrat ist weiterhin strikt gegen die Zulassung von Parallelimporten. Gezwungen durch Parlamentsmotionen hat er einen Bericht mit Varianten zum Patentrecht bis zum 30. Juni in die Vernehmlassung geschickt.
Das Patentrecht schützt das geistige Eigentum des Patentinhabers. Es gibt ihm das Recht, den Reimport eines in ein anderes Land exportierten Erzeugnisses zu verbieten. Werden Parallelimporte am Generalimporteur vorbei zugelassen, kann ein Händler Waren dort einkaufen, wo diese am billigsten sind.
Der Bundesrat hat bisher stets am Verbot von Parallelimporten patentgeschützter Güter und damit am Prinzip der nationalen Erschöpfung festgehalten. Danach kann sich der Patentinhaber der Einfuhr seiner exportierten Güter auf dem Rechtsweg widersetzen, wobei er der kartellrechtlichen Kontrolle untersteht.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass der Patentschutz für den Forschungs- und Entwicklungsstandort Schweiz von erstrangiger Bedeutung ist. Der Nutzen der Zulassung von Parallelimporten würde die Nachteile des Wechsels nicht aufwiegen. Die Hochpreisinsel Schweiz habe ihre Hauptursache nicht im Patentrecht.
Vor- und Nachteile
In seinem Vernehmlassungsbericht legt der Bundesrat die Vor- und Nachteile der nationalen Erschöpfung (Verbot von Parallelimporten), der regionalen Erschöpfung (Zulassung von Parallelimporten aus der EU) und der internationalen Erschöpfung (Freigabe der Parallelimporte) mit Varianten dar.
Die Reaktionen auf die negative Haltung des Bundesrates zu Parallelimporten patentgeschützter Produkte fielen unterschiedlich aus. Wirtschaftsnahe Kreise wie economiesuisse, Gewerbeverband, FDP und SGCI Chemie Pharma Schweiz begrüssen das Nein.
Auf der anderen Seite wünschten sich die grossen Detailhändler, der Konsumentenschutz sowie SP und CVP eine Lockerung.
bert (Quelle: sda)
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