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Laut Kassensturz wollen die Versicherer mit den hohen Prämien unrentabel Versicherte loswerden.

 
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Mittwoch, 11. April 2007 / 16:17:59

Kritik an exorbitanten Prämien

Zürich - Krankenkassen verlangen Monatsprämien von bis zu 2000 Franken für die Einzelversicherung von Krankentaggeld. Besonders hart trifft es Personen, die ihren Arbeitsplatz verlieren und nicht mehr der Kollektivversicherung des Betriebes angehören.

Gegen Unfälle sind Arbeitnehmer obligatorisch versichert, nicht aber gegen Lohnausfall wegen Krankheit.

In vielen Betrieben oder Branchen gibt es dafür Kollektivversicherungen, um im Krankheitsfall den Lohnausfall mit dem Krankentaggeld zu überbrücken.

Doch verliert ein Arbeitnehmer wegen der Arbeitsunfähigkeit seine Anstellung, dann ist die Krankenkasse nicht mehr verpflichtet, Leistungen gemäss den Kollektivabmachungen zu erbringen.

Der Kranke wechselt seinen Status als Einzelversicherter, was sich drastisch auf dessen Prämien auswirkt, wie die SF-Sendung «Kassensturz» am Dienstag berichtete.

Über 100 prozentige Steigerung

In den konkreten Beispielen wurde etwa ein Metzger gezeigt, der sich selbständig gemacht hatte.

Seine Monatsprämie für eine Krankentaggeldversicherung bei der CSS steig innert vier Jahren von 250 Franken auf über 700 Franken, so dass er auf den Versicherungsschutz verzichten musste.

Noch härter traf es ältere Angestellte, die jahrelang in den Kollektivtopf eingezahlt hatten, als sie erkrankten.

Nachdem sie ihre Stelle verloren, wurde im einem Fall von der CSS eine Monatsprämie von rund 2000 Franken und im anderen von der Concordia von über 2150 Franken für eine Einzelversicherung verlangt.

Vor der Leistungspflicht drücken

Laut «Kassensturz» versuchen die Krankenversicherer damit, die unrentablen Versicherten loszuwerden, um sich vor der Leistungspflicht zu drücken.

Dieser Vorwurf wird vom Dachverband der Krankenversicherer santésuisse zurückgewiesen.

Das Vorgehen der Versicherer entspreche Gesetz und Verordnung, sagte santésuisse-Sprecher Peter Marbet auf Anfrage der SDA.

rr (Quelle: sda)

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