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Die Verdächtigen dürfen nicht vor US-Bundesgerichten gegen ihre Haft klagen.

 
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Montag, 2. April 2007 / 17:11:52

Oberstes US-Gericht lehnt Guantánamo-Klagen ab

Washington - Der Oberste Gerichtshof der USA hat es abgelehnt, sich mit einer Klage von Guantánamo-Häftlingen zu befassen. Die Terror-Verdächtigen hatten verlangt, vor US-Bundesgerichten gegen ihre Haft klagen zu dürfen.

Das Urteil fiel denkbar knapp mit drei Gegenstimmen. Die aus sieben Richtern bestehende Jury erklärte, sie werde sich nicht wie gefordert mit der Verfassungsmässigkeit eines Anti-Terror-Gesetzes aus dem vergangenen Jahr beschäftigen.

In dem Gesetz wird den US-Gerichten die Zuständigkeit für Ausländer abgesprochen, die ausserhalb der Vereinigten Staaten als «feindliche Kämpfer» festgehalten werden. Die US-Regierung hat den Terror-Verdächtigen diesen Status gegeben und verwehrt ihnen damit die Rechte als Kriegsgefangene.

Niederlage für Bush bei Klimapolitik

In der Klimapolitik hat das Oberste US-Gericht Präsident Bush allerdings eine Niederlage zugefügt. Sie entschieden, die US-Umweltbehörde sei befugt, Emissionsgrenzwerte für neue Autos und Lastwagen zu beschliessen.

Die Behörde habe «keine begründete Erklärung» für ihre Weigerung abgegeben, solche Begrenzungen zu verhängen, befanden die Richter. Mit dem Entscheid gab das Oberste Gericht einer Klage mehrerer Bundesstaaten und Umweltschutzorganisationen statt.

Diese hatten gefordert, die Treibhausgas-Emissionen müssten von der US-Bundesregierung reguliert werden. Dagegen hatte die Regierung in Washington argumentiert, die Wirkung von Kohlendioxid und anderen Treibhausgasen auf das Klima sei wissenschaftlich zu umstritten.

Deshalb würden diese Stoffe nicht vom einschlägigen Bundesgesetz erfasst, das die Zuständigkeit der Umweltbehörde regelt.

smw (Quelle: sda)

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