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Vorgesehen sind etwa der Eintrag von Randalierern in einem nationalen Informationssystem, eine Meldepflicht oder Rayonverbote.

 
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Freitag, 30. März 2007 / 10:00:54

Hooligangesetz: Beschwerde gegen Baselbieter Verordnung

Liestal/Basel - Die Verordnung der Baselbieter Regierung zur Hooligangesetzgebung des Bundes (BWIS) wird vor dem Kantonsgericht angefochten: Der Verein «Referendum BWIS» hat Verfassungsbeschwerde eingereicht. Er kritisiert ebenso die baselstädtische Verordnung.

Befürchtungen, dass «kantonale Ausführungsbestimmungen zum schlechten Hooligangesetz ebenfalls schlecht ausfallen werden», hätten die beiden Basel «eindrücklich bestätigt», teilte der Verein mit. So wollten die beiden Basel kantonsüberschreitende Rayons bilden, obwohl dies im Gesetz gar nicht vorgesehen sei.

In Baselland sei zudem die zwingend vorgeschriebene richterliche Überprüfung von Präventivhaft nicht gewährleistet. Demgegenüber hält der Verein fest, dass nur Massnahmen rechtens seien, die im Gesetz vorgesehen sind. Kantonsüberschreitende Rayons oder Hausbesuche durch die Polizei gehörten «definitiv nicht dazu».

Beschwerde

Gegen die Baselbieter Verordnung sei im Januar Beschwerde erhoben und im März die Begründung nachgereicht worden. Im Kanton Basel-Stadt könne die Verordnung dagegen nur beim Bundesgericht angefochten werden. Ein Bundesgerichtsverfahren sei aber schon für Zürich vorgesehen, wo die Verordnung jedoch noch nicht publiziert worden sei.

Die Bekämpfung des Hooliganismus ist auf Bundesebene im Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) geregelt, das von der eidgenössische Räten 2006 entsprechend revidiert wurde. Vorgesehen sind etwa der Eintrag von Randalierern in einem nationalen Informationssystem, eine Meldepflicht oder Rayonverbote.

fest (Quelle: sda)

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