Montag, 12. März 2007 / 09:57:14
Camenisch zeigt laut Staatsanwalt keine Reue
Zürich - Marco Camenisch soll allerspätestens 2018 aus dem Gefängnis entlassen werden, fordert sein Anwalt. Der Ankläger dagegen möchte den 2004 als Mörder Verurteilten verwahrt sehen. Er beantragt deshalb dessen psychiatrische Begutachtung.
Laut Staatsanwalt Ulrich Weder ist Camenisch nach wie vor sehr gefährlich, wie er vor dem Zürcher Geschworenengericht ausführte.
Dieses Gefährdungspotential und ein Blick auf Camenischs «ausgesprochen schwere Straftaten» rechtfertigten es, eine Verwahrung zu prüfen.
Bevor das Gericht entscheiden kann, ob es die Verwahrung schliesslich anordnet oder nicht, muss zwingend ein psychiatrisches Gutachten erstellt werden.
Im Gefängnis seit 16 Jahren
Verteidiger Bernard Rambert plädierte für Beibehaltung einer zeitlich begrenzten Strafe. Dann käme Camenisch immerhin zu einem bestimmten Datum auf freien Fuss. Entscheidet sich das Geschworenengericht für die achtjährige Freiheitsstrafe, die laut Bundesgericht in seinem Fall das Maximum sind, so wäre dies spätestens 2018.
Camenisch muss nämlich noch einen Teil einer Strafe aus dem Jahr 1981 absitzen, nachdem er seinerzeit aus der Strafanstalt ausgebrochen war.
Er wäre dann 66 Jahre alt, sagte Rambert. Und dann wäre er ganz gewiss nicht mehr gefährlich. Schon heute sitze Camenisch seit bald 16 Jahren «ununterbrochen im Gefängnis» - seit seiner Festnahme im November 1991 in Italien.
Zulässige Verwahrung?
Staatsanwalt und Verteidiger lieferten sich eine juristische Auseinandersetzung über die Frage, ob die Anordnung einer Verwahrung zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt rechtlich zulässig sei.
Keinesfalls, kritisierte der Verteidiger. Durchaus, erklärte der Ankläger. Entscheiden muss das Gericht, das seinen Entscheid am Dienstag eröffnet. Der Angeklagte selbst war nicht vor Gericht erschienen.
Das Geschworenengericht hatte Camenisch 2004 wegen des Mordes an einem Grenzwächter in Brusio GR zu 17 Jahren Zuchthaus verurteilt. Dabei handelte es sich um eine so genannte Zusatzstrafe zu einer zwölfjährigen Strafe, die Camenisch in Italien abgesessen hat.
bert (Quelle: sda)
Artikel per E-Mail versenden
Druckversion anzeigen
Newsfeed abonnieren
In Verbindung stehende Artikel:
Keine bedingte Entlassung für Marco Camenisch
Montag, 15. Dezember 2014 / 13:03:00