Kulturreport

Kultur gemischt
Bühne
Kino
Musik
Literatur
Ausstellungen
Fernsehen

Shopping

Filmplakate
Musikposter
Starposter
DVDs
Videos
Soundtracks
Lomographie
Sterntaufe
3D-Bilder
Books

Impressum

© 2024 by
VADIAN.NET

Kulturnews für Ihre eigene Website
Das Gericht verzichtete darauf, Camenisch zur Teilnahme am Prozess zu zwingen.

 
.info/.ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!


www.staatsanwalt.info, www.camenisch.info, www.zeigt.info, www.keine.info

Montag, 12. März 2007 / 09:57:14

Camenisch zeigt laut Staatsanwalt keine Reue

Zürich - Marco Camenisch soll allerspätestens 2018 aus dem Gefängnis entlassen werden, fordert sein Anwalt. Der Ankläger dagegen möchte den 2004 als Mörder Verurteilten verwahrt sehen. Er beantragt deshalb dessen psychiatrische Begutachtung.

Laut Staatsanwalt Ulrich Weder ist Camenisch nach wie vor sehr gefährlich, wie er vor dem Zürcher Geschworenengericht ausführte.

Dieses Gefährdungspotential und ein Blick auf Camenischs «ausgesprochen schwere Straftaten» rechtfertigten es, eine Verwahrung zu prüfen.

Bevor das Gericht entscheiden kann, ob es die Verwahrung schliesslich anordnet oder nicht, muss zwingend ein psychiatrisches Gutachten erstellt werden.

Im Gefängnis seit 16 Jahren

Verteidiger Bernard Rambert plädierte für Beibehaltung einer zeitlich begrenzten Strafe. Dann käme Camenisch immerhin zu einem bestimmten Datum auf freien Fuss. Entscheidet sich das Geschworenengericht für die achtjährige Freiheitsstrafe, die laut Bundesgericht in seinem Fall das Maximum sind, so wäre dies spätestens 2018.

Camenisch muss nämlich noch einen Teil einer Strafe aus dem Jahr 1981 absitzen, nachdem er seinerzeit aus der Strafanstalt ausgebrochen war.

Er wäre dann 66 Jahre alt, sagte Rambert. Und dann wäre er ganz gewiss nicht mehr gefährlich. Schon heute sitze Camenisch seit bald 16 Jahren «ununterbrochen im Gefängnis» - seit seiner Festnahme im November 1991 in Italien.

Zulässige Verwahrung?

Staatsanwalt und Verteidiger lieferten sich eine juristische Auseinandersetzung über die Frage, ob die Anordnung einer Verwahrung zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt rechtlich zulässig sei.

Keinesfalls, kritisierte der Verteidiger. Durchaus, erklärte der Ankläger. Entscheiden muss das Gericht, das seinen Entscheid am Dienstag eröffnet. Der Angeklagte selbst war nicht vor Gericht erschienen.

Das Geschworenengericht hatte Camenisch 2004 wegen des Mordes an einem Grenzwächter in Brusio GR zu 17 Jahren Zuchthaus verurteilt. Dabei handelte es sich um eine so genannte Zusatzstrafe zu einer zwölfjährigen Strafe, die Camenisch in Italien abgesessen hat.

bert (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Keine bedingte Entlassung für Marco Camenisch
    Montag, 15. Dezember 2014 / 13:03:00
    [ weiter ]
    Marco Camenisch tritt in befristeten Hungerstreik
    Donnerstag, 13. September 2007 / 10:13:11
    [ weiter ]
    Zuchthausstrafe für Marco Camenisch wird auf acht Jahre halbiert
    Dienstag, 13. März 2007 / 12:17:38
    [ weiter ]
    Camenisch: Staatsanwalt verlangt Verwahrung
    Donnerstag, 22. Februar 2007 / 09:27:33
    [ weiter ]
    Massive Strafreduktion für Marco Camenisch
    Mittwoch, 29. November 2006 / 13:20:42
    [ weiter ]
     
    .info Domain
    Jetzt registieren! www.firma.info oder www.produkt.info [ weiter ]


     
    kulturreport.ch ist ein Projekt der VADIAN.NET AG. Die Meldungen stammen von news.ch, der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) und weiteren Presseagenturen. Diese Nachrichten-Artikel sind nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Vervielfältigung, Publikation oder Speicherung der Daten in Datenbanken, jegliche kommerzielle Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Wir liefern auf Anfrage auch vollautomatisiert Kultur-News an Ihre eigene Website. kulturreport.ch (c) copyright 2024 by VADIAN.NET AG