Donnerstag, 8. März 2007 / 18:55:00
Weitere Freisprüche im SAir-Prozess verlangt
Bülach - Die ehemalige Chefjuristin der SAirGroup und ein externer Rechtsberater der Gesellschaft sind zu Unrecht in das Swissair-Strafverfahren hineingezerrt worden, wie die beiden Verteidiger in Bülach ausführten.
Die Staatsanwaltschaft wirft Karin Anderegg Bigger Gläubigerbevorzugung (zum Nachteil anderer Gläubiger) vor. Sie fordert für sie eine bedingte Freiheitsstrafe von sieben Monaten und eine Busse von 10 000 Franken.
Für Andreas Länzlinger verlangt sie eine sechsmonatige bedingte Freiheitsstrafe und eine 8000-Franken-Busse wegen Anstiftung zur Gläubigerbevorzugung.
Beide Rechtsvertreter verlangten Freisprüche für ihre Mandanten. Für Anderegg wurde zudem eine «angemessene Entschädigung» gefordert.
Bevorzugter Gläubiger?
Anderegg hatte Anfang Oktober 2001 - nach dem Swissair-Grounding - der Anwaltskanzlei Bär & Karrer eine Summe von 200 000 Franken überweisen lassen. Laut den Angeklagten handelte es sich um einen Vorschuss auf künftige Leistungen. Gemäss Anklage erfolgte eine Verrechnung mit offenen Rechnungen der Kanzlei, also eine Bevorzugung dieses Gläubigers gegenüber anderen.
Die beiden Verteidiger zerpflückten in ihren Plädoyers vor dem Bezirksgericht Bülach die Anklageschrift akribisch. Offensichtlich habe die Anklagebehörde den «Kern des Problems nicht erkannt», sagte Andereggs Rechtsvertreter Paul Baumgartner. Und sein Kollege Rolf Besser doppelte nach, die Anklageschrift sei eine «veritable Totgeburt».
bert (Quelle: sda)
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