Freitag, 23. Februar 2007 / 19:12:46
Kein Strafnorm für Handy-Pornografie
Bern - Der Bundesrat sieht keinen Grund, das Strafgesetz im Kampf gegen die auch Jugendlichen zugängliche kommerzielle Handy-Pornografie zu ergänzen. Er beantragt die Ablehnung einer Motion von Ständerat Rolf Schweiger (FDP/ZG).
Laut Bundesrat macht sich gemäss Artikel 197 des Strafgesetzbuchs heute schon strafbar, wer unter 16-jährigen Jugendlichen pornografische Darstellungen zugänglich macht oder anbietet. Ob die Täter kommerzielle Absichten verfolgten oder nicht, spiele keine Rolle.
Wer ohne Vorprüfung des Alters der Kunden über Mobiltelefone solche Darstellungen abrufbar mache, handle demnach illegal, hält der Bundesrat fest. Auch vorgeschaltete Warnhinweise befreiten nicht von der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Es sei Aufgabe der kantonalen Strafverfolgungsbehörden, diese Machenschaften soweit möglich zu unterbinden.
Als unpraktikabel erachtet der Bundesrat die von Schweiger angeregte Verpflichtung der Anbieter von Fernmeldediensten, Mehrwertdienste mit Sex-Inhalten für Personen unter 16 generell zu sperren. Fazit: Im Umgang mit Pornografie könne ein absoluter Jugendschutz nicht gewährleistet werden.
ht (Quelle: sda)
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