Freitag, 16. Februar 2007 / 14:02:25
Schweizer Ermittlungen gegen Berlusconis Holding
Lausanne - Die Bundesanwaltschaft (BA) darf den italienischen Ermittlern weitere Bankunterlagen zum Verfahren gegen die Fininvest-Holding von Silvio Berlusconi liefern. Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer Firma abgewiesen.
Die Firma ist Inhaberin eines Genfer Bankkontos, zu dem die BA Unterlagen erhoben hatte. Auf dieses soll ein verdächtiger Betrag von 400 000 Dollar einbezahlt worden sein. Die BA hatte im Juli 2005 die Übermittlung der Dokumente an Italien bewilligt.
Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Firma nun abgewiesen. Es kommt zum Schluss, dass das sichergestellte Aktenmaterial geeignet ist, die Untersuchungen in Italien voranzutreiben. Der Beschluss der BA sei zwar teilweise unpräzise formuliert. Dies sei jedoch kein Grund, den Entscheid zu annullieren.
Gegen die Fininvest-Holding des ehemaligen italienischen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi wird in Italien seit Jahren wegen des Verdachts auf Bilanzfälschung und Steuerbetrug ermittelt. Dies soll durch fiktive Käufe von TV-Rechten geschehen sein.
In Italien ist ein Prozess im Gang, bei dem sich Berlusconi, sein britischer Rechtsanwalt David Mills und weitere sieben Personen wegen dieser Vorwürfe verantworten müssen. Das Bundesgericht hat bereits mehrere Rechtshilfe-Beschwerden in dieser Affäre abgewiesen. Das erste Gesuch Italiens war 1996 eingetroffen.
bert (Quelle: sda)
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