Freitag, 2. Februar 2007 / 13:21:44
Blocher sieht Fortschritte im Asylwesen gefährdet
Bern - Entscheide der Asylrekurskommission (ARK) drohen die Fortschritte bei der Missbrauchsbekämpfung im Asylrecht zunichte zu machen. Bundesrat Christoph Blocher will deshalb Gegensteuer geben und lässt Gesetzesrevisionen prüfen.
Blocher will die Zunahme der Asylgesuche im letzten Jahr nach einem Rückgang um die Hälfte von 2003 bis 2005 nicht hinnehmen. Er sei verpflichtet, das vom Volk mit deutlicher Mehrheit gutgeheissene Asylgesetz durchzusetzen, sagte er vor den Medien in Bern.
Er habe dafür zu sorgen, dass das Gesetz nicht durch obere Instanzen unterlaufen werde, sagte der Justizminister. Probleme habe die ARK dadurch geschaffen, dass sie Asylentscheide eines EU-Staates nicht anerkenne. Mit Blick auf das Dubliner Asylabkommen müsse das Asylgesetz angepasst werden.
Zuviele Flüchtlinge aus Eritrea
Der Entscheid der ARK, Dienstverweigerern und Deserteuren aus Eritrea den Flüchtlingsstatus zuzuerkennen, habe eine wahre Sogwirkung ausgeübt, sagte Blocher. Die Zahl der Asylgesuche habe sich 2006 auf 1200 fast verzehnfacht. Im Januar seien 300 weitere Gesuche eingegangen. Das sei nur schwer zu bewältigen.
Das Bundesamt für Migration (BFM) müsse die Urteile der ARK vollziehen, sagte Blocher: «Es gibt nichts daran zu rütteln.» Die heutigen Probleme im Asylwesen seien weitgehend hausgemacht. Die negativen Folgen der «extensiven Auslegung» des Asylgesetzes durch die ARK müssten korrigiert werden.
Probleme bei der Umsetzung
BFM-Chefbeamte erläuterten im Detail Probleme bei der Umsetzung des Asylrechts. So habe die ARK sehr hohe Bedingungen für die Zumutbarkeit einer Ausweisung von abgewiesenen Asylsuchenden nach Serbien/Kosovo und Bosnien/Herzegowina gesetzt. Die Entscheide führten zu hohen Bestandeszahlen und hohem Abklärungsaufwand.
Das BFM will vorläufige Aufnahmen weiter nur restriktiv gewähren. Es prüft, ob die Abklärungen beschränkt werden können und ob es möglich ist, Länder ohne konkrete Gefährdung zu bezeichnen. Die Zumutbarkeitsvoraussetzungen dürften das Asylgesetz nicht aushebeln, das Wirtschaftsflüchtlingen kein Aufenthaltsrecht gebe.
fest (Quelle: sda)
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