Montag, 29. Januar 2007 / 19:16:22
Keine Überraschungen in der neuen Luzerner Staatsverfassung
Luzern - Kein Ausländerstimmrecht, kein konstruktives Referendum, aber ein Bekenntnis zu Kinderkrippen: Der Luzerner Grosse Rat hat in zweiter Lesung die neue Staatsverfassung durchberaten und dabei an seinen Entscheiden festgehalten.
Umstritten war die Mitwirkung des Parlaments zu den Vollzugsverordnungen des Regierungsrates. Die Kommission schlug vor, dass der Grosse Rat hier ein Vetorecht erhalten soll.
Sie begründete den Vorschlag damit, dass die Verordnungen immer wichtiger würden, das Parlament dazu aber nichts zu sagen habe. Ein Veto habe eine präventive Wirkung, sagten die Befürworter.
Der Grosse Rat lehnte diese Neuerung aber mit 61 zu 49 Stimmen ab. Er schwenkte damit auf einen Kompromissvorschlag der Regierung ein, die den Kommissionen eine gewisse Mitwirkung ermöglichen und das Parlamentsrecht entsprechend ändern will.
Verschiedene heisse Eisen wurden in der zweiten Lesung erneut zur Diskussion gestellt, doch blieb das Parlament seinen ursprünglichen Entscheiden treu. So dürfen die Luzerner Gemeinden den Ausländern kein Stimmrecht gewähren.
Das Parlament lehnte es weiter ab, das von der Linken erneut geforderte konstruktive Referendum als Volksrecht einzuführen. Definitiv gestrichen ist das von der SVP verteidigte Recht der Stimmberechtigten, ein Kantonsreferendum zu verlangen.
Die Wahlkreise werden neu nach der Bevölkerungszahl und nicht mehr nach der Zahl der Schweizer Einwohner festgelegt. Eine bürgerliche Minderheit wollte dies verhindern, weil so die Stadt und die Agglomeration mehr Gewicht erhalten würden.
Im Familienartikel bekräftigte der Grosse Rat die familienergänzende Kinderbetreuung ausdrücklich als familienpolitisches Instrument. Die SVP wehrte sich vergeblich gegen das ihrer Ansicht nach «falsche Signal».
Der Grosse Rat beriet die neue Staatsverfassung zwar zu Ende, führte aber noch keine Schlussabstimmung durch.
fest (Quelle: sda)
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