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Die Linke wollte auf den Antrag nicht eintreten.

 
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www.elektroschocks.info, www.ausschaffungen.info, www.bei.info

Freitag, 12. Januar 2007 / 16:32:28

Elektroschocks bei Ausschaffungen

Bern - Bei Zwangsausschaffungen und Transporten renitenter Personen soll die Polizei nun doch Elektroschockpistolen einsetzen dürfen. Im Gegensatz zu Bundesrat und Ständerat will die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates «Taser» zulassen.

Mit 16 zu 9 Stimmen hat die SPK das Zwangsanwendungsgesetz gutgeheissen. Die Linke will darauf nicht eintreten. Beantragt wird auch Rückweisung mit dem Ziel, Rückführungen in erster Linie gewaltlos durchzuführen, internationale Konventionen umzusetzen sowie ein Klagerecht und ein unabhängiges Monitoring vorzusehen.

Mit 15 zu 9 Stimmen beantragt die Nationalratskommission, in den Katalog der erlaubten Waffen neben Schlag- und Abwehrstöcken, Reizstoffen und Schusswaffen neu auch «nicht tödlich wirkende Destabilisierungsgeräte» aufzunehmen. Gemeint sind Elektroschockpistolen oder so genannte Taser.

Bundesrat dagegen

In der Vernehmlassung war der Einsatz dieser Geräte auf starke Kritik gestossen, weshalb Bundesrat und Ständerat ihn nicht zulassen möchten. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass es keine zuverlässigen Daten über allfällige medizinische Spätfolgen gebe.

Mit 12 zu 10 Stimmen verwarf die SPK einen Antrag, dass renitenten Personen zur Ruhigstellung Arzneimittel sollten verabreicht werden dürfen. Mit Bundesrat und Erstrat will sie Mundknebel und andere Massnahmen verbieten, welche die Atemwege beeinträchtigen können. Handschellen, andere Fesseln und der Einsatz von Diensthunden sollen zugelassen sein.

Vollzug durch Private?

Erfolglos wandte sich eine Minderheit dagegen, dass das Recht auf polizeiliche Zwangsanwendung beim Vollzug von Bundesrecht an Private übertragen werden kann. Der Rat lehnte es mit 13 zu 12 Stimmen ab, Private ausschliesslich zum Personen- und Objektschutz sowie für Zugangskontrollen zu öffentlichen Einrichtungen beizuziehen.

Die grosse Kammer wird sich voraussichtlich in der Märzsession mit dem Zwangsanwendungsgesetz befassen. Ausgelöst worden war die Vorlage durch verschiedene Vorfälle. Mindestens zwei Ausländer starben an den Folgen polizeilicher Gewalt bei der Ausschaffung. Das Gesetz soll provisorische gemeinsame Richtlinen von Bund und Kantonen ablösen.

ht (Quelle: sda)

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