Freitag, 5. Januar 2007 / 19:25:21
Illegale Verkäufe von Armeematerial im Internet
Bern - Wegen illegalen Verkäufen von Armeematerial im Internet hat die Militärjustiz 2006 erstmals drei Verfahren eröffnet. Die Armee will mit verstärkten Kontrollen bei der Truppe, Verwaltung und Auktionsplattformen weitere Vorfälle verhindern.
Im letzten Jahr seien in drei Fällen Verfahren eröffnet worden, sagte Martin Immenhauser, Sprecher der Militärjustiz, gegenüber der Nachrichtenagentur SDA.
Ermittelt wird in zwei Fällen gegen zwei Angehörige der Armee. Ihnen wird vorgeworfen, während der Dienstzeit Material entwendet zu haben.
Im einen Fall seien verschiedene Kleingegenstände über eine Auktionsplattform angeboten worden, sagte Immenhauser. Im zweiten Fall versuchte die verdächtige Person, einen Restlicht-Verstärker über das Netz zu versteigern. In beiden Fällen sei noch nicht entschieden, ob Anklage erhoben werde.
Im dritten Fall waren 43 Helme in einem Online-Auktionshaus zum Verkauf angeboten worden. Dieses Verfahren wurde eingestellt, weil die Täterschaft nicht eruiert werden konnte.
Zunehmende Verluste
Die Verluste von Armeematerial in Rekrutenschulen und Kursen hätten in letzter Zeit signifikant zugenommen, sagte Armeesprecher Felix Endrich gegenüber Schweizer Radio DRS. Es werde vermutet, dass ein Teil davon später unerlaubterweise im Internet zum Verkauf angeboten werde.
Illegal sind Verkäufe, wenn Gestohlenes angeboten wird oder Gegenstände, die von der Armee nie für den privaten Handel freigegeben wurden oder im ausschliesslichen Eigentum des Bundes sind. Ebenfalls nicht verkauft werden darf Armeematerial, das dem Kriegsmaterialgesetz untersteht, wie Endrich ausführte.
Mit verstärkten Kontrollen bei Truppe und Verwaltung will die Armee illegale Verkäufe von Material verhindern. Die Militärpolizei kontrolliert zudem periodisch die Angebote der Auktionsplattformen im Internet und bleibt mit den Anbietern in Kontakt.
dl (Quelle: sda)
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