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Bei einer freiwilligen vorzeitigen Pensionierung werden vorbezogene Renten versicherungsmathematisch korrekt gekürzt.

 
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Montag, 18. Dezember 2006 / 18:52:18

Höhere Beiträge und tiefere Renten

Bern - Die Bundesangestellten müssen sich auf höhere Beiträge und tiefere Renten gefasst machen. Der Ständerat hat die letzte Differenz beim Gesetz über die Bundespensionskasse PUBLICA ausgeräumt.

Kernstück des voraussichtlich 2008 in Kraft tretenden PUBLICA-Gesetzes ist der Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat. Die Rente beträgt nicht mehr 60 Prozent des letzten versicherten Lohnes.

Neu bemisst sie sich nach dem individuell angesparten und verzinsten Kapital aus den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen. Im Endeffekt bedeutet dies tiefere Renten.

Der technische Zinssatz für die aktiven Versicherten und die nach dem Primatwechsel entstehenden neuen Renten wird wegen der gesunkenen Renditeerwartungen von 4,0 auf 3,5 Prozent reduziert.

Dies erhöht den Deckungskapitalbedarf um rund eine Milliarde, wofür wiederum das Personal mit tieferen Renten und höheren Beiträgen aufkommen muss.

Das fehlende Deckungskapital

Das fehlende Deckungskapital der Rentner wird der Bund 2008 mit einer Einmaleinlage von 900 Millionen Franken finanzieren. Der Bundesrat wollte die bereits Pensionierten in eine geschlossene Rentnerkasse mit Leistungsgarantie des Bundes überführen.

Davon kam das Parlament aber ab, nachdem die Vorlage im ersten Anlauf im Nationalrat vor allem an diesem Punkt gescheitert war.

Die Beitragspflicht beginnt mit 22 Jahren, das Rentenalter wird von 62 auf 65 Jahre erhöht. Die Reglemente können rentenbildende Beiträge bis 70 Jahre vorsehen.

Vorzeitige Pensionierung bleibt

Die freiwillige vorzeitige Pensionierung zwischen dem 60. und dem 65. Altersjahr bleibt möglich, doch werden vorbezogene Renten versicherungsmathematisch korrekt gekürzt.

Die durch den Primatwechsel besonders betroffenen 45- bis 55- Jährigen sollen während fünf bis zehn Jahren um ein bis zwei Lohnprozente geringere Beiträge entrichten.

Der Beitrag der Arbeitgeber insgesamt wurde auf mindestens 11 und höchstens 13,5 Prozent der versicherbaren Lohnsumme angesetzt.

Wenn es nicht durch ein Referendum gestoppt wird, tritt das PUBLICA- Gesetz 2008 in Kraft.

dl (Quelle: sda)

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