Dienstag, 12. Dezember 2006 / 12:19:54
EU-Gerichtshof billigt Tabak-Werbeverbot
Luxenburg - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die deutsche Klage gegen die europäische Tabakwerberichtlinie abgewiesen.
Mit dem Ziel der Harmonisierung im grenzüberschreitenden Mediengeschäft sei sie ausreichend gerechtfertigt, die Europäische Union habe ihre Kompetenzen daher nicht überschritten, urteilte der EuGH in Luxemburg.
Die Richtlinie verbietet Tabakwerbung in Zeitungen, Zeitschriften, Hörfunk und Internet sowie das Sponsoring durch Tabakunternehmen im Radio.
Deutschland ist der Auffassung, vorrangiges Ziel der Richtlinie sei der Gesundheitsschutz, für den die EU nicht zuständig sei. Der grenzüberschreitende Handel mit Zeitungen und Zeitschriften könne vernachlässigt werden.
Der EuGH folgte nun aber der Europäischen Kommission, die eine «beträchtliche Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen» im grenzüberschreitenden Handel geltend gemacht hatte.
ht (Quelle: sda)
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