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Nunmehr ist kein Veterinärzeugnis für Exporte mehr nötig.

 
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Donnerstag, 23. November 2006 / 20:30:21

Vereinfachte Fleischexporte in die EU

Brüssel - Der Vereinfachung der Fleischexporte aus der Schweiz in die EU steht nichts mehr im Weg.

Der Ministerrat der EU-Staaten gab Grünes Licht für die entsprechende Anpassung des bilateralen Landwirtschaftsabkommen. Mit dem in Brüssel getroffenen Entscheid akzepiert die Europäische Union die Gleichwertigkeit der Schweizer Massnahmen im Lebensmittelrecht und bei der Seuchenprophylaxe für tierische Produkte.

Konkret bedeutet das, dass künftig beim Export von Fleisch, Fisch, Honig oder Eier in die EU kein Veterinärzeugnis mehr notwendig ist, auch der Import der Waren wird vereinfacht.

Verordnungsänderungen verabschiedet

«Wir gehen davon aus, dass die Erleicherungen am 1. Januar in Kraft treten», sagte Marcel Falk, Sprecher des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVet), gegenüber der SDA.

Formell muss der Gemischte Veterinärausschuss Schweiz - EU am 1. Dezember die beidseitig getroffenen Beschlüsse noch bestätigen. Der Bundesrat hatte das Paket der notwendigen Verordnungsänderungen Mitte November verabschiedet.

Schlachttiertransporte offen

Noch offen ist die künftige Regelung von internationalen Schlachttiertransporten. Denn bei gegenseitiger Anerkennung der Massnahmen gegen Seuchen lässt sich das bestehende Verbot so nicht mehr aufrecht erhalten, es bräuchte eine neue gesetzliche Grundlage. Dies strebt das BVet an, wie es im Sommer bekannt gab.

Ob die EU sich da beweglich zeigt, wird der 1. Dezember zeigen. Dass die EU-Staaten den Handelserleichterungen zustimmten, ohne gleichzeitig die Aufhebung des Transportverbots zu verlangen, könnte ein Hinweis für mögliche Verhandlungsbereitschaft sein.

ht (Quelle: sda)

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