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Kantonsregierungen sollten sich vor eidgenössischen Abstimmungen jeglicher Empfehlung enthalten.

 
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Freitag, 17. November 2006 / 23:13:19

Unzulässige Abstimmungsempfehlungen

Bern - Kantonsregierungen dürfen dem Stimmmaterial bei eidgenössischen Abstimmungen keine eigene Abstimmungsempfehlung beilegen.

Für eigene Abstimmungsempfehlungen fehlten die bundesgesetzlichen Grundlagen, stellt der Bundesrat auf eine Anfrage von Didier Berberat (SP/NE) fest.

Der Neuenburger Staatsrat hatte unter anderem den Unterlagen für die Volksabstimmung vom 24. September 2006 (Asyl- und Ausländergesetz und Kosa-Initiative) ein Schreiben beigelegt, mit dem er die Stimmberechtigten des Kantons aufforderte, die drei Vorlagen abzulehnen.

Bundesräte kritisieren

Die Bundesräte Pascal Couchepin und Christoph Blocher hatten das Vorgehen der Neuenburger Regierung öffentlich scharf kritisiert. Ihrer Ansicht nach sollten sich Kantonsregierungen vor eidgenössischen Abstimmungen jeglicher Empfehlung enthalten.

Berberat ersuchte die Landesregierung um Klarstellung. In ihrer am Freitag veröffentlichten Antwort stellte diese nun fest, dass Kantonsregierungen die bundesgesetzliche Grundlage fehlt, um dem Stimmmaterial zu Bundesabstimmungen eine eigene Abstimmungsempfehlung beizugeben - unabhängig davon, ob sich ihre Meinung mit jener des Bundesrates deckt oder nicht.

Wichtige Unterscheidung

Zu unterscheiden sei zwischen Meinungsäusserungen von Politikern gleich welcher Ausrichtung einerseits und der mit Steuergeldern finanzierten und dem Stimmmaterial an alle Stimmberechtigten beigegebenen Abstimmungsempfehlung anderseits.

Ersteres stehe auch Kantonsregierungen frei. Für Letzteres gebe es keine gesetzliche Grundlage.

Die Neuenburger Kantonsregierung war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Bei der Beantwortung einer SVP-Interpellation Anfang September hatte die Regierung aber erklärt, dass sie rechtmässig gehandelt habe.

Es sei im Interesse des Kantons, wenn die KOSA-Initiative abgelehnt wird, sagte Regierungspräsidentin Sylvie Perrinjaquet damals. Im Falle einer Annahme der Vorlage hätte der Kanton mit Mindereinnahmen von 15,1 Millionen Franken rechnen müssen.

dl (Quelle: sda)

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