Freitag, 10. November 2006 / 14:15:16
Fünf Jahre Haft für Rappaz
Martigny - Der Walliser Hanfbauer Bernard Rappaz ist vom Bezirksgericht Martingny VS zu fünf Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Der Staatsanwalt hatte zehn Jahre Zuchthaus verlangt.
Neben der Haftstrafe muss Rappaz 500 000 Franken seines Gewinns dem Staat bezahlen. Er wurde unter anderem wegen groben Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie wegen Geldwäscherei verurteilt. Vom Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung sprach ihn das Gericht frei.
Wie der Walliser Staatsanwalt Olivier Elsig weiter mitteilte, muss Rappaz auch die Verfahrenskosten von knapp 145 000 Franken berappen. Das Gericht wird die Urteilsbegründung bis Ende Jahr veröffentlichen. Dann beginnt auch die Rekursfrist zu laufen.
Fall weiterziehen
»Das Strafmass zeigt, dass es sich um einen schwerwiegenden Fall handelt«, erklärte Elsig. Da die Richter aber unter seinem Antrag blieben, behält sich der Staatsanwalt einen Rekurs vor. Er werde nach der Veröffentlichung der Urteilsbegründung darüber entscheiden, sagte er.
Gleich will auch Rappaz vorgehen. »Spontan ist mir aber danach den Fall weiterzuziehen, um einen fairen Prozess zu erkämpfen«, sagte Bernard Rappaz auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.
Freundin verurteilt
Rappaz´ Mitangeklagte, ein ehemaliger Angestellter und eine Ex- Freundin, wurden vom Gericht zu 18 Monaten Gefängnis und 12 Monaten Gefängnis verurteilt. Beide Strafen werden zur Bedingung für fünf respektive zwei Jahre ausgesetzt. Die beiden hatten ebenfalls einen Freispruch verlangt.
Die vom Gericht beurteilten Taten datieren aus den Jahren 1996 bis 2001. Die Polizei hatte 50 Tonnen Hanf beschlagnahmt. Rappaz hatte zugegeben, damals etwa fünf Tonnen Hanf verkauft zu haben. Verkaufspreis: 5 Millionen Franken. Er habe sich aber nicht bereichert.
Vor nächstem Prozess
Während nun in diesem Fall ein erstes Urteil gefällt ist, wartet auf Rappaz bereits der nächste Prozess. Ihm wird der Handel mit Haschisch sowie erneut Geldwäscherei vorgeworfen. Das Gericht hatte es abgelehnt, diese Vorwürfe in den nun abgeschlossenen Prozess aufzunehmen.
ht (Quelle: sda)
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