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Dienstag, 29. August 2006 / 13:08:23

Primarschüler vergewaltigen Fünfjährige

Rhäzuns - In der Mittelbündner Gemeinde Rhäzüns ist ein fünfjähriges Mädchen von zwei Primarschülern im Alter von 13 und 10 Jahren sexuell schwer misshandelt worden.

Der ältere Schüler soll die Fünfjährige vergewaltigt, der jüngere das Opfer dabei festgehalten und anschliessend ebenfalls sexuell missbraucht haben. Albert Largiadèr von der Bündner Staatsanwaltschaft bestätigte entsprechende Medienberichte und erklärte, gemäss Strafgesetzbuch seien die Täter noch Kinder.

Kein Fall für das Jugendstrafrecht

Straftaten von unter 15-Jährigen werden nicht durch das Jugendstrafrecht erfasst, sondern sind Sache der Schulbehörden. In Rhäzüns ist dafür der Schulrat zuständig. Die Behörden und die Jugendanwaltschaft seien dabei, Erziehungsmassnahmen einzuleiten, weil bei Tätern dieses Alters der Grundsatz Erziehung vor Strafe laute, sagte Largiadèr.

Die zwei Straftäter gingen nach den Sommerferien nicht mehr in ihrer Wohngemeinde Rhäzüns zur Schule. Der jüngere wurde in Chur eingeschult, der ältere in einem Therapieheim untergebracht. Zudem werden sie vom jugendpsychiatrischen Dienst begutachtet, um festzustellen, welche Vorkehrungen gegen sie ergriffen werden sollen.

Schwager warnt vor einer Verniedlichung solcher Taten.

Dass Kinder Kinder vergewaltigten, sei leider kein Einzelfall, schreibt Regula Schwager, Psychologin bei der Beratungsstelle für sexuell ausgebeutete Kinder, weibliche Jugendliche und in der Kindheit ausgebeutete Frauen (Castagna) in einem Gastkommentar in der Dienstagausgabe der Zeitung «Blick».

(Meldung aktualisiert)

li (Quelle: sda)

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