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In gewissen Kantonen ist bereits das Grillen mit Holzkohle verboten.

 
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Freitag, 28. Juli 2006 / 17:19:38

Kantone erlassen Feuerverbote am 1. August

Bern - Trotz des vorläufigen Endes der Hitzewelle in der Schweiz besteht an vielen Orten nach wie vor Wald- und Flurbrandgefahr.

Mindestens 12 Kantone haben Feuerwerke und Feuer am 1. August verboten. Teilweise gibt es aber Ausnahmen. Strikt sind Zürich, Glarus, St. Gallen und Appenzell Innerrhoden. In ihren Gebieten sind offene Feuer im Freien, Höhenfeuer und Feuerwerk generell untersagt.

In Zürich gilt das Verbot selbst für Holz-, Holzkohle- und Kohlegrills auf Balkonen und Terrassen. Würste dürfen nur mit Gas und Strom gebraten werden.

Grund für das am Samstagmittag in Kraft tretende absolute Verbot sei die Gefährlichkeit selbst kleinster Funkenwürfe.

Sie könnten schwer wiegende Wald- und Flurbrände verursachen, schrieb die kantonale Führungsorganisation. Die Niederschläge in der Nacht auf Freitag hätten keine Besserung gebracht.

Teilweise Ausnahmen

Weitere Kantone haben zwar ebenfalls Feuer- und Feuerwerkverbote, lassen aber Ausnahmen zu, wenn sie von den Gemeinden bewilligt werden. Erlaubt sind teilweise auch gesicherte und von der Feuerwehr beaufsichtigte Plätze für Feuerwerk sowie Feuer an von Gemeinden organisierten Bundesfeiern.

Diese Regelung gilt in AR, VD, VS, FR, JU, GE und Tessin, dem Norden Graubündens und den Bündner Südtälern Bergell, Misox und Calancatal sowie dem Berner Jura. Der Kanton Bern überlässt es seinen 26 Regierungsstatthaltern und 398 Gemeinden, eine Regelung zu treffen.

Die übrigen Kantone erliessen bisher keine Verbote. Mehrere wollten jedoch erst am Wochenende oder am Montag einen Entscheid fällen. Feuerverbote liegen nach Angaben des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) in der alleinigen Kompetenz von Kantonen und Gemeinden.

rr (Quelle: sda)

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