Samstag, 11. Februar 2006 / 17:20:26
Vogelgrippe-Virus in Italien - keine Sofortmassnahmen
Rom - Die Schweiz trifft keine Sofortmassnahmen, obwohl das auch für den Menschen gefährliche Virus H5N1 mit Italien erstmals ein Nachbarland erreicht hat.
«Für uns hat sich die Situation nicht geändert», sagte Marcel Falk, Sprecher des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. «Wir werden erst in den kommenden zwei Wochen entscheiden, ob etwa die Stallpflicht für Geflügel wieder eingeführt werden soll.»
Vergangenen September hatte das BVET einen Massnahmenkatalog gegen die Vogelgrippe verabschiedet. Darin wurde festgehalten, dass die Freilandhaltung des Geflügels verboten wird, sobald die Vogelgrippe in einem Nachbarland ausbricht. Der Massnahmenkatalog sei als Denkhilfe zu verstehen, sagte Falk dazu.
Zwei Schwäne betroffen
Das Virus H5N1 sei in Italien noch in keinem Gefügelbetrieb gefunden worden. Aber auch falls dies so wäre, gäbe es in der Schweiz nicht automatisch eine Stallpflicht. «Wir wollen vorerst abwarten und schauen, welche Massnahmen die italienischen Behörden treffen.»
Das gefährliche Vogelgrippe-Virus H5N1 wurde an zwei Schwänen festgestellt, die tot auf Sizilien gefunden worden waren. Verdachtsfälle auf Vogelgrippe gebe es zudem bei mehreren wild lebenden Vogelarten, wie Gesundheitsminister Francesco Storace in Rom mitteilte.
lg (Quelle: sda)
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