Dienstag, 24. Januar 2006 / 11:03:01
Verbotene Farbstoffe in Sushi-Thunfisch
Basel - Das Basler Kantonslabor hat in rohem Thunfisch für Sushi unzulässige rote und gelbe Farbstoffe gefunden. Mit der Einfärbung durch die fluoreszierenden Farbstoffe solle der Eindruck von frischem Thunfisch erweckt werden.
Die Farbstoffe fanden sich in Thunfisch, der wegen seiner auffällig roten Farbe von den Grenztierärzten in den Flughäfen Zürich und Genf zurückgehalten wurde. Bei der Untersuchung wurde eine Einfärbung mit dem roten Farbstoff Rhodamin B festgestellt, wie das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt mitteilt.
Dieser Farbstoff ist in der Schweiz weder für Lebensmittel noch für Kosmetika zugelassen. Die zuständigen Kantonschemiker hätten die nötigen Massnahmen ergriffen. Neben Rhodamin B konnte in den Proben zudem weitere, gelbe Farbstoffe nachgewiesen werden, die aber noch nicht identifiziert wurden.
Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen
Zu Rhodamin B hält das Kantonslabor fest, dass aufgrund des derzeitigen Wissensstandes eine Gesundheitsgefährdung durch den Farbstoff nicht ausgeschlossen werden könne. Die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA habe kürzlich die Giftigkeit von Rhodamin B in einem Gutachten beurteilt.
Dabei habe die Behörde festgestellt, dass für eine vollständige Risikobewertung nicht genügend Daten vorliegen. Aus diesem Grund fehlten zurzeit die Grundlagen für eine lebensmittelrechtliche Beurteilung der Gesundheitsgefährdung, heisst es im Communiqué.
Schon früher Lieferungen beanstandet
Das Kantonslabor hatte bereits früher wiederholt Thunfisch- Lieferungen von den Philippinen beanstandet, weil es einer ebenfalls nicht zulässigen Farbstabilisierung mit Kohlenmonoxid unterzogen worden war. Thunfisch wird in einigen Ländern mit Kohlenmonoxid oder gefiltertem, gesachmacksneutralem Rauch behandelt.
Die Behandlung erfolgt, weil sich das in frischem Zustand rote Fleisch bei der Alterung unansehnlich braun verfärbt. Bei den auf den Flughäfen Zürich und Genf zurückgehaltenen Proben ergaben sich laut dem Basler Kantonslabor keine Hinweise auf eine Behandlung mit Kohlenmonoxid.
fest (Quelle: sda)
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